Pervertierte Justiz: Der Schutz der Gesellschaft hat keine Priorität

Ein Intensivtäter hat diese Woche zwei Polizisten und seine Großmutter getötet. Neben den Toten hat mich erschreckt, was ich noch lesen musste:

Der 24-Jährige war den Behörden schon seit einiger Zeit als psychisch auffällig bekannt. Mitte November 2016 musste er sich vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) unter anderem wegen Raubs, Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch bestätigte. Die Anklage habe in dem Prozess auf eine Unterbringung des Mannes in der geschlossenen Psychiatrie gedrängt, sagte eine Sprecherin der Behörde (AZ: 26 Kls 13/16).

Das Gericht sei diesem Antrag zwar gefolgt, habe aber die Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt. Denn ein Gutachter hatte dem 24-Jährigen Behandlungsfähigkeit bescheinigt. Er wurde wegen einer attestierten psychischen Erkrankung als schuldunfähig von allen Vorwürfen freigesprochen.

Woanders findet man noch:

Der geständige Mann beging bereits als Jugendlicher Straftaten. Mit 19 wurde er wegen Körperverletzung und Drogenbesitz zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt. Er saß von Februar 2013 bis Juli 2014 in der Jugendhaftanstalt Wriezen ein. Außerdem sind in seiner Akte Verkehrs- und Eigentumsdelikte vermerkt.

Der Mann war wegen Raubs und Diebstahls angeklagt, also wegen mindestens zwei Fällen. Er war bereits einmal verurteilt worden wegen Körperverletzung und in seiner Akte kamen noch Verkehrs- und Eigentumsdelikte hinzu. Das sind nur die Taten, bei denen er als Täter erkannt wurde.

Seine Schuldunfähigkeit mal beiseite gelassen: Warum wird die Strafe bei solchen Intensivtätern zur Bewährung ausgesetzt? Hat der Schutz der Allgemeinheit vor Raub und Diebstahl keine Bedeutung?  Diese Verbrechen haben Opfer. Raub bedeutet Gewalt oder Androhung von Gewalt. Auch ein Diebstahl hat Folgen, auch ein Raub kann traumatisierte Opfer zurücklassen. Das Freilassen solcher Täter wird nicht erst zum Problem, wenn drei Menschen getötet werden.

Der Gesetzgeber hat den Schutz der Allgemeinheit ausdrücklich ins Strafgesetzbuch geschrieben (Hervorhebung von mir):

(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.

Wir sehen: Strafen bis zu einem Jahr werden nur zur Bewährung ausgesetzt, wenn keine weiteren Straftaten zu erwarten sind. Liegt diese Voraussetzung bei einem drogenkranken Wiederholungstäter vor? Strafen bis zwei Jahre können nur unter besonderen Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Regelfall ist hier keine Bewährung.

Der Gesetzgeber sieht bei Raub eine Mindeststrafe von mindestens einem Jahr vor (außer in minder schweren Fällen, Hervorhebung von mir):

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Also ein Jahr Mindeststrafe für Raub, er war aber nicht nur wegen Raub angeklagt, sondern wegen „Raubs, Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis“. Ich gehe davon aus, dass er als zu mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Wie kann die Strafe dann zur Bewährung ausgesetzt worden sein?

Der Gesetzgeber möchte ausdrücklich weitere Straftaten durch Freiheitsentzug verhindern, indem er hohe Schranken für Bewährung aufstellt. Welche besonderen Umstände hat der Richter hier gesehen, die es ausnahmsweise zuließen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen? Wie kam der Richter nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters ausgerechnet zu dieser Entscheidung?

Der Gesetzgeber hat seine Vorstellungen in Gesetzen formuliert, entscheidend ist aber, wie sie angewandt werden (Seite 33):

Mehr als zwei Drittel der 116 000 Freiheitsstrafen bzw. Strafarreste werden zur Bewährung ausgesetzt

Weiter geht es auf Seite 34:

Die Quote der Strafaussetzung zur Bewährung ist bei Feiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und bis unter einem Jahr mit annähernd vier Fünfteln am höchsten, liegt aber auch für die 1-2jährigen Freiheitsstrafen immer noch bei über zwei Dritteln.

Auf Seite 35 im Schaubild 20 kann man dann sehen, dass „über zwei Drittel“ bei normalen Menschen fast drei Viertel bedeutet: 73,3 Prozent der Strafen zwischen einem und zwei Jahren werden zur Bewährung ausgesetzt. Die Justiz pervertiert den Willen des Gesetzgebers, indem sie aus einer Regelung, die optional und nur unter besonderen Umständen angewandt werden kann, den Regelfall macht.

Schauen wir uns an, wie gut die deutsche Justiz mit ihren Prognosen zur Rückfallhäufigkeit liegt (Seite 7, Schlaglicht 1):

Die Wahrscheinlichkeit sechs Jahre nach einer Verurteilung erneut verurteilt zu werden beträgt

  • ca. 47 Prozent bei Freiheitsstrafe ohne Bewährung,
  • ca. 39 Prozent bei Freiheitsstrafe mit Bewährung,
  • ca. 69 Prozent bei Jugendstrafe ohne Bewährung und
  • ca. 61 Prozent bei Jugendstrafe mit Bewährung.

Weiter heißt es:

Darüber hinaus besitzt die Rückfallrate eine starke Abhängigkeit von der Vorstrafenbelastung: Mit der Zahl und der Sanktionsschwere früherer Verurteilungen nimmt die Rückfallrate zu.

So hätte ich das auch erwartet. Die Kriminalität einer Person in der Vergangenheit korreliert mit seinem Verhalten in der Zukunft. Unsere Richterinnen und Richter scheinen das aber nicht so zu sehen. Bei 61 Prozent (bekannter) Rückfallwahrscheinlichkeit bei Jugendstrafe mit Bewährung ist die Aussetzung zur Bewährung fast schon fahrlässig.

In einer Woche, in der 100 zur Bewährung verurteilte Jugendtäter die Gerichtssäle verlassen, wissen wir schon, dass es weitere 61 Opfer geben wird. Ein Teil dieser Opfer könnte geschützt werden, wenn die Täter zu diesem Zeitpunkt nicht auf freiem Fuß wären.

Im Falle des eingangs erwähnten Täters ging es in dem Urteil, welches zur Bewährung ausgesetzt wurde, um Raub. Bei Raub können wir aus Abbildung 4 eine Rückfallwahrscheinlichkeit von ca. 68 Prozent herauslesen.

Hinzu kommt, dass der Täter bereits eine lange kriminelle Vorgeschichte hatte, zum Zeitpunkt der Verurteilung psychisch krank war und wegen weiterer Delikte angeklagt wurde. Wie kann hier eine Bewährung in Betracht gezogen werden?

Völlig unabhängig davon, dass dies – in diesem Fall – das Leben von drei Menschen gekostet hat, muss doch eine gesellschaftliche Debatte darüber her, ob die Allgemeinheit durch die Auslegung unserer Gesetze durch die Justiz ausreichend geschützt wird, wenn solche Wiederholungstäter auf freien Fuß gesetzt werden.

Es wäre Aufgabe des Gesetzgebers, die Anwendung seiner Normen zu evaluieren und ggf. nachzujustieren. Ich kann das in der Debatte nirgendwo erkennen. Mein Eindruck ist eher, dass immer weitere Gesetze formuliert werden, für deren Um- und Durchsetzung gar keine Ressourcen vorhanden sind.

Aus meiner Sicht leisten die deutschen Gerichte einer Verschärfung der Vorgaben des Gesetzgebers Vorschub, weil sie bestehende Vorgaben falsch anwenden und keine Verantwortung für die Folgen übernehmen. Im Zuge meiner Recherchen sehe ich auch die vielkritisierte Three-Strikes-Regelung in einigen Bundesstaaten der USA in einem anderen Licht:

Im Strafrecht der USA bezeichnen three-strikes laws Bestimmungen, wonach gegen einen Straftäter, der bereits zwei Mal wegen eines Verbrechens (felony) verurteilt worden war, bei einer weiteren Verurteilung automatisch und zwingend eine lebenslange Haftstrafe verhängt wird.

Weil Richter die bestehenden Gesetze unterlaufen, nimmt man ihnen die Möglichkeit der fallbezogenen, individuellen Entscheidungen. Das ist eine bedauerliche Entwicklung, aber bei fahrlässigen, wirklichkeitsfremden Richtern wohl nicht zu vermeiden.

8 Kommentare zu „Pervertierte Justiz: Der Schutz der Gesellschaft hat keine Priorität“

  1. Vergleichbares Geschwafel habe ich schon oft gelesen. Auch das Narrativ von den „fahrlässigen, wirklichkeitsfremden Richtern“ (die es punktuell ja auch realiter geben mag). Das Problem ist doch, dass das System nur mit sozial und moralisch intakten Menschen gut funktioniert: Ein Mensch baut Mist, wird bestraft und tut es nie wieder.

    Bei Menschen mit kriminellen Charakter und Intensivtätern funktioniert es nicht. Gefängnisse gelten als Ausbildungslager für Kriminalität und wer da rauskommt, nimmt mehr kriminelles Knowhow mit als er hatte, als er eingefahren ist. Auch sind Gefängnisse ein guter Ort sich zu vernetzen. Insofern kann man Gefängnisstrafen auch als „Gefährdung für die Gesellschaft“ interpretieren, die die Gesellschaft nicht unbedingt sicherer machen. Die USA mit ihrem hohen Anteil an Inhaftierten sind ja nicht unbedingt sicherer als Old Europe.

    Und das mit der Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie ist auch so eine Sache. Das kann dann, wenn es vorschnell und leichtfertig oft geschieht, auch schnell mal den Falschen treffen. Gustl Mollaht weiß davon ein Lied zu singen.

    Es ist das übliche Geschwafel, welches das Problem nicht erfasst und eine Lösung nicht einmal skizziert. Eigentlich ist es nur ein Herziehen über Richter…

    Und nur nebenbei: Soviele Gefängnisse, wie wir straffällig werdenden illegale Invasoren haben, können wir in D gar nicht bauen. Wenn ich nicht falsch informiert bin, werden viele Bewährungsstrafen auch deshalb verhängt, weil die zur Verfügung stehenden Gefängniskapazitäten endlich sind…

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    1. „Auch das Narrativ von den „fahrlässigen, wirklichkeitsfremden Richtern“ (die es punktuell ja auch realiter geben mag).“

      Ich hinterlege diese Behauptung mit Daten, indem ich sage 1) der Gesetzgeber hat eine Ausnahme vorgesehen, Richter wenden diese Ausnahme aber in fast drei Vierten der Fälle an und 2) die tatsächliche Rückfallrate straft die Entscheidungen der Richter lügen.

      „Das Problem ist doch, dass das System nur mit sozial und moralisch intakten Menschen gut funktioniert […] Bei Menschen mit kriminellen Charakter und Intensivtätern funktioniert es nicht.“

      Korrekt. Aber die Richter scheinen das nicht so zu sehen. Ist das nicht „fahrlässig und wirklichkeitsfremd“?

      „Gefängnisse gelten als Ausbildungslager für Kriminalität und wer da rauskommt, nimmt mehr kriminelles Knowhow mit als er hatte, als er eingefahren ist. Auch sind Gefängnisse ein guter Ort sich zu vernetzen. Insofern kann man Gefängnisstrafen auch als „Gefährdung für die Gesellschaft“ interpretieren, die die Gesellschaft nicht unbedingt sicherer machen.“

      Die Daten zeigen deutlich weniger als 10 % Unterschied bei der Rückfälligkeit zwischen Gefängnis- und Bewährungsstrafe.

      „Es ist das übliche Geschwafel, welches das Problem nicht erfasst und eine Lösung nicht einmal skizziert. Eigentlich ist es nur ein Herziehen über Richter…“

      Das kann ich nicht erkennen. Ich kritisiere auf der Basis von Daten.

      Richter sollten die Vorgaben des Gesetzgebers anwenden. Die Daten zeigen, dass sie dies nicht tun. Und sie zeigen, dass die Richter häufig falsch liegen. Sind das keine guten Gründe für Kritik? Und an wen soll sich die Kritik denn sonst richten?

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  2. Die Franzosen hatten die Île du Diable, die Briten hatten Australien als Gefaengniskolonie. Wer dort als Knasti ueberleben wollte, musste fuer seine eigene Palmwedel-Holzhuette sorgen und seine Kartoffeln selbst anbauen. So etwas sollte man mal wieder aufleben lassen. Inzwischen waere das mit Selbstschussanlagen und Drohnenueberwachung auch personal-arm machbar. Alle die sich nur mit Gewalt zu helfen wissen, koennen das dann unter Ihresgleichen aus“diskutieren“.

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    1. Auch Intensivtäter haben aus meiner Sicht nicht ihre Menschenrechte verloren. Straftäter in einer anarchischen Gefängnisgesellschaft sich selbst zu überlassen ist nicht in meinem Sinne. Das wäre Willkür.

      Ich möchte nicht einmal auf Gesetzesverschärfungen raus. Mich wundert nur, dass hier offensichtlich das Gesetz unterlaufen wird, und es niemanden interessiert. Und mich ärgert, dass das Folgen hat, die auch niemanden interessieren.

      Die Perspektive der Opfer wird nicht beachtet. Medien interessieren sich für die Täter und deren Geschichte. Für die Oma deren Urlaubskasse gestohlen wurde, interessiert sich niemand. Ist ja nur Diebstahl. Dafür kommt bei uns niemand ins Gefängnis, so dass der Täter eine Woche später frei ist und auch den Opa noch bestehlen kann.

      Für den Staat ist das nur Diebstahl – für die Medien nichtmal einer Meldung wert. Für die Oma und den Opa bedeutet es aber die Welt, ihre Urlaubskasse zu verlieren. Und es wäre ganz einfach das zu verhindern.

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