Entsorgte Väter sind Arbeitssklaven

Beim Geschlechterallerlei gab es mal wieder einen interessanten Artikel. Es geht um einen Vater, seine Partnerin und ihr gemeinsames Kind.

Der Vater nimmt sich drei Jahre Elternzeit, um sich um das Kind zu kümmern. Die Mutter arbeitet in Vollzeit. Nach 8 Monaten wechselt die Mutter das Türschloss aus und unterbindet den Umgang des Vaters mit seinem Kind. Und lässt das Kind fremdbetreuen.

Dann verklagt die Mutter den Vater auch noch auf Unterhalt. Das Gericht setzt für den Vater – obwohl er wegen Elternzeit gar kein Einkommen hat – ein fiktives Einkommen an und verpflichtet ihn, sogar rückwirkend zu zahlen.

Das ist ein Extrembeispiel eines entsorgten Vaters. Er war die Hauptbezugsperson für das Kind. In deutschen Gerichten ist das anscheinend nur ein wichtiges Argument, wenn die Mutter die Hauptbezugsperson ist.

Gamma

Ein bedauernswerter Gamma-Mann. Nach gender-feministischer Doktrin hat er alles richtig gemacht, die Frau „durfte“ weiter Vollzeit arbeiten und er übernahm die „Care-Arbeit“. Dann schmeißt die Frau ihn raus und nimmt ihm das Kind weg. Unser Rechtssystem schützt diesen Mann nicht, es reißt ihn vollends von den Füßen.

Der Gamma-Mann hatte nicht verstanden, dass der Gender-Feminismus eine Lüge ist. Die allermeisten Frauen wollen einen Partner mit hohem Status. Die Übernahme der Kinderbetreuung und Abhängigkeit von der Frau bedeuten einen geringen Status.

Liebe Gamma-Männer: Versetzt euch in die Mutter hinein. Egal was sie für eine Karriere-Feministin ist, könnt ihr euch ernsthaft vorstellen, dass sie vor ihren Freundinnen beim Cappuccino damit angibt, dass sie Vollzeit arbeitet und ihren Partner versorgt?!

Vor den Freundinnen, die selbst als Mütter tagsüber zu Hause sein können, weil ihr Mann arbeitet? Vor den Freundinnen, die sich auch mal tagsüber auf einen Cappuccino treffen können?

Und die Freundinnen würden sich ihren Teil denken: Die arme Mutter konnte sich keinen Versorger-Ehemann sichern, der ihr ermöglicht mit uns tagsüber Cappuccino trinken zu gehen. Und das spürt die Mutter ganz genau.

Fiktives Einkommen

Für mich neu und erschreckend an diesem Urteil war für mich das Stichwort „fiktives Einkommen“ im Zusammenhang mit Unterhalt. Fiktives Einkommen bedeutet, dass nicht das tatsächliche Einkommen für die Berechnung des Unterhaltes als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, sondern das Einkommen, das in den Augen der Richterin erzielt werden könnte. Könnte, wie in: „Wenn der sich mal richtig anstrengen würde„.

Hier ist man der Willkür des Richters oder, wie im beschriebenen Fall, der Richterin ausgesetzt. Nur wer in ihren Augen genug tut und sich auch auf in ihren Augen genügend beschissene Jobs bewirbt kommt davon. Wie man am zitierten Urteil sehen kann, haben Männer an Familiengerichten nicht auf Fairness zu hoffen.

Und wer hat nach einer Scheidung schon Zeit und Nerven für die nächsten Instanzen?

Man muss sich die Situation entsorgter Väter vor Augen führen. Sie haben fast alles verloren: Die Familie (und den damit verbundenen Status), die Lebensplanung und die Kinder, das erarbeitete Vermögen und die Rentenansprüche werden aufgeteilt.

Entsorgte Väter wurden von der Partnerin zusätzlich gedemütigt, indem sie aus dem Haus oder der Wohnung geworfen wurden. In diesem Fall wurde der Mann per gewechseltem Türschloss zum Obdachlosen mit nur dem, was er auf dem Leib trägt. Auf Unterstützung kann er nicht hoffen.

Die Sorge- und Umgangsregeln für die Kinder sind fast immer zum Nachteil der entsorgten Väter. Hat er richtig Pech, zieht die Mutter mit den Kindern in eine andere Stadt, dann muss der entsorgte Vater auch noch Reisekosten tragen, um seine Kinder sehen zu können.

Knechtschaft

All diese Tiefschläge und finanziellen Belastungen sind nicht genug – er wird zum Arbeitssklaven degradiert, ob er seine Kinder sehen darf oder nicht. Die Familienrichterin beäugt argwöhnisch, ob er sich auch genug abstrampelt.

Man mache sich keine Illusionen, schlechte Leistungen in den Augen der Richterin haben Konsequenzen, wie man in der Schmonzette lesen kann:

BRIGITTE: Anzeigen?

Katharina Mosel: Ja, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Das heißt, wenn er mutwillig nicht arbeitet und das dazu führt, dass die Kinder in Armut aufwachsen, macht er sich strafbar.

BRIGITTE: Und wenn er tatsächlich verknackt wird, geht er in den Knast?

Katharina Mosel: Dann straft der Staat – das ist wie Diebstahl. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft und wir haben hier sogar schon den Fall gehabt, wo eine Hausdurchsuchung gemacht wurde, um herauszufinden, ob er wirklich nicht arbeitet. Aber meistens gehen diese Fälle so aus, dass der Mann eine Geldstrafe kriegt.

BRIGITTE: Na super. Und die kann er womöglich noch vom ausstehenden Unterhalt abziehen.

Katharina Mosel: Das nicht. Aber ich gebe zu, das ist unlogisch. Im schlechtesten Fall kriegt er eine Bewährungsstrafe und ist vorbestraft. Ich persönlich habe das allerdings noch nie erlebt. Unser Rechtssystem kennt eben nur Geld- oder Freiheitsstrafen – es gäbe ja auch durchaus phantasievollere Strafvollzüge.

BRIGITTE: An was denken Sie da?

Katharina Mosel: Zum Beispiel Führerschein-Entzug.

BRIGITTE: Oh ja, da fällt mir auch noch einiges ein: Autosperre, Handyverbot,…

Katharina Mosel: Genau – das würde Männer vermutlich härter treffen. Aber solche Strafen sieht unsere Justiz leider nicht vor.

Es drohen Konsequenzen, aber damit nicht genug, es muss immer noch mehr drauf auf den Arbeitssklaven. „Nur“ Geldstrafe reicht nicht. Bewährungsstrafe ebenfalls nicht. Es muss schon etwas sein, das verhindert, dass er noch arbeiten gehen kann – nehmen wir ihm den Führerschein weg!

Was bei solch widerlicher Propaganda gegen unterhaltspflichtige Männer natürlich völlig unter den Tisch fällt: Männer zahlen häufiger Unterhalt als Frauen. 

Das kann man beim Bundesministerium für alle außer Männer nachlesen (Tabelle 1 auf Seite 102): Der Aussage „Der Unterhaltspflichtige zahlt regelmäßig und in voller Höhe“ stimmen 70 Prozent der unterhaltsberechtigten Frauen zu.

Bei den unterhaltsberechtigten Männern stimmen nur 46 Prozent zu.

Die Befragung zeigt auch: Nutzt man den Vater nicht nur als Arbeitssklaven, sondern lässt ihn Vater sein steigt auch seine Bereitschaft Unterhalt zu zahlen. In der Konstellation „Gemeinsames Sorgerecht“ steigt der Wert auf 80 Prozent, bei „häufigen Besuchen“ auf 85 Prozent.

Gemeinsames Sorgerecht und häufige Besuche sind also zweifach im Sinne der Kinder: Sie haben einen Vater und ihr Unterhalt wird häufiger gezahlt.

Von solchen Gedanken ist man bei der Brigitte weit entfernt. Auf Verständnis können Männer nicht hoffen. Nicht ein einziges Mal wird die Frage gestellt, warum Männer Unterhalt nicht zahlen. Es wird nur gemeckert, wenn sich der Sklave – aus reiner Böswilligkeit natürlich – nicht richtig ins Zeug legt:

BRIGITTE: Manche Männer arbeiten ja extra wenig oder sogar gar nicht, um keinen Unterhalt zu bezahlen. Was kann eine Mutter in so einem Fall tun?

Katharina Mosel: Unsere Gesetze sagen: Ein Unterhaltsverpflichteter muss alles tun, um den Unterhalt sicher zu stellen. Das heißt, zur Not muss er einen Nebenjob annehmen, Zeitungen austragen oder beim Discounter an der Kasse arbeiten. Weil Unterhalt für minderjährige Kinder – sie sind nun mal die Schwächsten in unserer Gesellschaft – vorgeht. Das Gesetz verlangt, dass er sich gehörig anstrengt um Unterhalt zu bezahlen – und diese Anstrengungen notfalls auch belegt.

Auch wenn dieses Paar nicht verheiratet war, so zeigt das Verhalten der Frau doch: Heirate niemals und bekomme keine Kinder!


Zum Thema „entsorgte Väter“ gibt es beim Sexismusbeauftragten einen lesenswerten Text. Er beschreibt auch Erfahrungen aus erster Hand und ist in Gänze lesenswert. Dem Autor gelingt es mit weniger Polemik als ich auszukommen.

19 Kommentare zu „Entsorgte Väter sind Arbeitssklaven“

  1. Lol, man Stelle sich vor bei den Fall aus der Igitte müsste eine Frau Unterhalt zahlen und ihr drohe deswegen schon Gefängnis… Was würden die stöhnen über diese Ungerechtigkeit! Aber einem Mann… Dem darf man auch das Blut aussaugen.

    Es ist wirklich unglaublich was für Doppelstandards diese Frauen haben. Wie soll denn mit solchen Frauen eine Beziehung auf Augenhöhe stattfinden?

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  2. Wie soll denn mit solchen Frauen eine Beziehung auf Augenhöhe stattfinden?

    Meine Beobachtung: Gerade Frauen, die behaupten eine Beziehung auf Augenhöhe zu wollen sind diejenigen, die am wenigsten Eigenverantwortung übernehmen.
    Beziehung auf Augenhöhe sagen kostet nichts, sagt sich also leicht, klingt modern und stark. Bedeutet nichts.

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  3. Nun ja, ein großer Teil der Misere liegt nicht zuletzt daran, daß die Leute, die sich über „Unterhaltsangelegenheiten“ auslassen, i.d.R. nicht wissen wovon sie überhaupt einherschwadronieren.
    Bei einer FamRAin aus Kiel ist das leicht nachzuvollziehen, sie wirbelt wild Begriffe durcheinander, um ihre potentiellen Mandanten doof zu halten und maximal ideologisch aufzuwiegeln.
    Bei Ihgitte handelt es sich um eine ( symbolisierte ) Idiotin, die sich begeistert Scheißdreck einreden lässt, weil sie sich einen Vorteil davon erhofft.

    Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man dazu etwas sagen will, sonst passiert einem nämlich – wenn auch wohl meist ohne Absicht – genau das gleiche. W.h.: Man labert Quatsch über Äppel und Birnen, wie Siggi hier.
    Er manscht wild Unterhalt, Barunterhalt, partnerschaftlichen Unterhalt und Kindesunterhalt zusammen.
    Einfach weil ihm die Bedeutung der Worte offenbar unbekannt ist.
    Kein Wunder, daß ihm die Fehler im Geschwätz der RAin gar nicht auffallen.

    Ich zerlege mal ein wenig:
    Das dusselige Flachklischee von vermeintlichen „Gammas“ lasse ich einfach weg, weil zu bescheuert und ohne jeden Zusammenhang zum Thema Unterhalt. Daß Siggi als vermeintlicher „Alpha“ die Mutter des Kindes „zur Vernunft“ geprügelt, oder einfach erschossen hätte, um sich patriarchal aufzuwerten, kann gern unter „Gamma“-Wunschträume, oder gleich in der Rundablage archiviert werden.

    “ Fiktives Einkommen bedeutet, dass nicht das tatsächliche Einkommen für die Berechnung des Unterhaltes als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, sondern das Einkommen, das in den Augen der Richterin erzielt werden könnte. “

    Da wird es schon wirr. Der Unterhalt ( des Kindes ) kann nicht berechnet werden. Allerdings wird das tatsächliche Einkommen bei der Berechnung des Barunterhalts sehr wohl herangezogen. Und wenn es der Richterin nicht ausreichend erscheint, durch das fiktive Einkommen ( aufstockend ) ersetzt.

    Weiter geht es mit dem aus der Ihgitte zitierten:
    „BRIGITTE: Anzeigen?

    Katharina Mosel: Ja, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Das heißt, wenn er mutwillig nicht arbeitet und das dazu führt, dass die Kinder in Armut aufwachsen, macht er sich strafbar.“

    Nö! Die Unterhaltspflicht ( international anerkanntes Unterhaltsrecht des Kindes ) kann der Mann gar nicht mehr verletzen, denn sie wurde ihm entzogen ( wahrscheinlich völlig unspezifiziert ) und durch die ( nationale ) Barunterhaltsverpflichtung ersetzt.
    W.h.: Würde man ihn den Unterhalt des Kindes leisten lassen ( er also der Unterhaltspflicht nachkommen ), könnte und dürfte er so faul sein wie er wollte, solange er das Kind einigermaßen adäquat unterhält, könnte ihm niemand etwas. Das Kind und er dürften bettelarm sein, das ist kein Verbrechen.

    „BRIGITTE: Na super. Und die kann er womöglich noch vom ausstehenden Unterhalt abziehen.“
    Selbstverständlich nicht, da man von etwas, was in Zahlen gar nicht existiert, logischerweise auch keine Zahlen abziehen kann.
    Logischerweise kann Unterhalt auch nicht ausstehen. Ist das Kind erstmal verhungert o. erfroren, ist es schwachsinnig, ihm einen Teller Suppe o. einen Pelzmantel in das Grab zu legen, davon wird es nicht wieder lebendig.
    Unterhalt gibt es immer nur jetzt und hier!

    Man sieht es im weiteren Text, wie hirnfrei das Gelaber ist, denn ist das Kind verhungert o. erfroren, macht es überhaupt keinen Sinn, dem Vater den Führerschein wegzunehmen, auch davon lässt sich der Tod nicht rückgängig machen.
    Und selbst wenn man voraussetzt, daß der Vater zu Recht zum Barunterhalt verdonert wurde, macht es garantiert keinen Sinn einem Kraftfahrer den Lappen wegzunehmen, um dadurch seine Zahlungsfähigkeit zu verbessern.
    Es geht bei dem Spruch nur um eines, nämlich dem Küstenbarbie ein paar Wählerstimmen zu verschaffen. Die DDR-Blondine hatte diese Schwachsinnsidee.

    Und jetzt kommt wieder Siggi:
    „Was bei solch widerlicher Propaganda gegen unterhaltspflichtige Männer natürlich völlig unter den Tisch fällt: Männer zahlen häufiger Unterhalt als Frauen. “
    Ganz großes Kino! Es geht natürlich nicht um unterhaltspflichtige Männer, sondern um gerade NICHT MEHR unterhaltspflichtige, deshalb barunterhaltsVERPFLICHTETE Väter. Und die gibt es nicht nur wesentlich öfter als barunterhaltsverpflichtete Mütter ( ca. Faktor 10 ), sondern sie haben auch die willigere „Zahlungsmoral“. Oftmals übrigens, weil sie das dämliche begriffsverwirrende Geschwafel von Pseudoexperten nicht als Unfug identifizieren können. Während die Mütter den wirren Mist einfach zur Tatsache erklären und die Herumtrickserei damit eiskalt trainieren, wobei sie durch solche RAinnen und Riinnen ( plus ein paar weitere geschäftstüchtige Dummbratzen ) tatkräftig unterstützt werden.
    Und deshalb hätte sicherlich auch Alphasiggi keine Chance vor’m Kadi. Weil keinen Dunst von der Materie.

    „Das kann man beim Bundesministerium für alle außer Männer nachlesen (Tabelle 1 auf Seite 102): Der Aussage „Der Unterhaltspflichtige zahlt regelmäßig und in voller Höhe“ stimmen 70 Prozent der unterhaltsberechtigten Frauen zu.

    Bei den unterhaltsberechtigten Männern stimmen nur 46 Prozent zu.“
    Das belegt lediglich, daß auch ministeriale Tabellen, noch mehr irgendwelche Umfragen, oftmals staatsfeministisch dummverschwurbelt werden. Eine eher didaktische Maßnahme.
    Normalerweise kann diese Tabelle/Umfrage eingentlich nichts mit Kindern zu tun haben, sonst müßten sie ja irgendwo erwähnt werden, nämlich als Unterhaltberechtigte, resp. ( nach Entzug der Unterhaltspflicht, resp. des Unterhaltsrechts des Kindes ) als Barunterhaltsberechtigte.
    Korrekterweise müßte man also davon ausgehen, daß es in der Tabelle um partnerschaftlichen Unterhalt geht. Denn dabei kann davon ausgegangen werden, daß ein erwachsener Mensch sich selbst zu unterhalten in der Lage ist, sofern man ihm einen entsprechenden Geldbetrag zur Verfügung stellt. Er ist also (be-)zahlbar.
    Kurz: Diese Tabelle, auch wenn die Zahlen bezogen auf einen Barunterhaltsanspruch des Kindes richtig sein mögen, ist reine Verarsche, nämlich in Form von gezielter Volksverdummung. Es ging dabei also wohl eher darum, den Befragten hirnrissigen Quark vorzugaukeln.

    „Die Befragung zeigt auch: Nutzt man den Vater nicht nur als Arbeitssklaven, sondern lässt ihn Vater sein steigt auch seine Bereitschaft Unterhalt zu zahlen. In der Konstellation „Gemeinsames Sorgerecht“ steigt der Wert auf 80 Prozent, bei „häufigen Besuchen“ auf 85 Prozent.“
    Falsch!
    Lässt man dem Vater die Unterhaltspflicht ( und dem Kind das Recht darauf – wenn auch u.U. beides reduziert auf die reine Alltagssorge ), ist er eher bereit, auch unberechtigte Zusatzzahlungen an die Exe hinzunehmen, vermutlich oftmals nicht zuletzt, weil er gar nicht realisiert, daß er damit gezielt durch den Kakao gezogen wird, denn der Exe steht exakt Null Cent zu. Es fehlen ihm vor lauter Ignoranz schlichtwech die Argumente.
    Das liegt allerdings nicht am Geschlecht, sondern an der rechtschwafelnden Praxis ( Staatsfeminismus in direkter Ableitung des hitlerschen Mutterkultes ) und würde bei umgekehrten Vorzeichen genau so, nur eben andersherum funktionieren.
    Mit dem Nichentzug der generellen Sorge hängt das höchstens insofern zusamnmen, daß der blöd gehaltene Vater darin eine Art Belohnung des Gerichts zu sehen meint, sich also „irgendwie wohlmeinend“ behandelt fühlt, obwohl er eindeutig der Vollverarschte ist. Schon der Terminus „Besuche“ beweist das unanzweifelbar, denn schon die Tatsache, daß er Besucher ist, zeigt, daß seine Elternschaft defakto nicht mehr existiert, anders gesagt: Es wurde ihm die Sorge – und damit die Unterhaltspflicht – mindestens inoffiziell entzogen. Selbst bei offiziell noch geltender Sorge ist dieselbe bestenfalls auf die Alltagssorge eingedampft und kann von ihm nicht mehr ausgeübt werden. Diese Ausübung heißt übrigens Unterhalt des Kindes und umfasst die ganze Sorge, also die generelle. Sie wird in D. offiziell aufgeteilt in Personensorge und Vermögenssorge, wobei von „unseren“ Juristenkaspern in Unterhaltsverfahren keine Unterscheidung zwischen genereller und Alltagssorge vorgenommen wird, nur so wird dieser grobe Unfug zulasten des Kindes möglich.
    Im Recht ( also dem Recht an sich ) setzt sich der Unterhalt so zusammen:
    Beherbergung, Bekleidung, Ernährung, Anleitung, Förderung und Begrenzung des Kindes. Vollkommen unabhängig davon, wer das wie finanziert.
    Er wird ( verantwortlich ) durch die Eltern geleistet, nicht durch Kindergärtner, Tagesmütter oder Besuchsonkels ( jene können vom sorgenden Elternteil, ersatzweise vom Gericht, nur mal ein paar Teile der Alltagssorge temporär übertragen bekommen ).
    Man kann also zusammenfassend sagen, es geht hier um Kinder, denen das Recht auf ihre Eltern mindestens teilweise entzogen wurde, was rechtlich glatt unmöglich ist, da es sich dabei um ein vorstaatliches Recht ( hier sog. Naturrecht ) handelt. Und diese Rechte können vom Staat nicht entzogen oder verhängt werden und selbst für Einschränkungen der Ausübung derselben gibt es sehr enggefasste Regeln, welche „unseren“ Sondergerichten ( soweit mir bekannt seit ca. 45 offiziell verboten, aber das juckt keine Sau ) aber vollkommen scheißegal sind. Das ( Scheißegalsein ) ist die wichtgste Voraussetzung für die grassierende Barunterhaltspraxis, anders wäre dieser Mist vollkommen unmöglich.

    Logische Folge der Ignoranz sind dann solche ähm ( hust, räusper ) „Schlussfolgerungen“:
    „Gemeinsames Sorgerecht und häufige Besuche sind also zweifach im Sinne der Kinder: Sie haben einen Vater und ihr Unterhalt wird häufiger gezahlt.“
    Maximaler Quatsch!
    Den Müllterminus „Sorgerecht“ sollte man sich einfach sparen, da er versucht das Recht des Kindes, die Pflicht der Eltern und ihr Recht diese Pflicht zuvörderst auszuüben, plus die Teilübertragung an Dritte in einem, noch dazu absolut überflüssigen Wort zusammenzuquetschen. Geht nicht, schon gar nicht in diesem Zusammenhang ( „gemeinsam“, manche kommen dann noch mit der Übersteigerung „geteilt“, was den absoluten Schwachfug dann perfekt macht ).
    „Häufige Besuche“ sind der Beweis, daß daß Kind den besuchenden Ex-Elternteil als solchen nicht mehr zugestanden bekommt, ihm also sein elemenarstes Recht entzogen wurde, da ist nix gutes für das Kind draus zu schließen ( außer nach dem SPD-Prinzip des „geringeren Übels“ ).
    „Sie haben einen Vater“.
    Nein, wie gerade dargelegt, haben sie eben keinen Vater mehr, die Mutter ( nicht notwendigerweise, die kann auch entzogen worden sein ) und die Barunterhaltsvorschusskasse haben einen Zahlesel, sonst nix!
    Nur weil irgendwer meint, das wäre besser als garnix, sich dadurch vielleicht sogar „irgendwie wohlmeinend“ behandelt fühlt, wird der Rechtbruch nicht zum Positivum! Er bleibt ein Kindschaftsrechtsverbrechen!
    Und, da man Unterhalt ( des Kindes s.o. ) gar nicht zahlen kann und es sich bei der Zahlung des Barunterhalts um eine offizielle Anerkennung der eigenen Elternschaftsunfähigkeit ( ! ) handelt, beteiligt man sich ( sicherlich meist aus reiner Dummheit ) damit aktiv an einem kindschaftsrechtlichen Verbrechen. Denn ( aus rechtlicher Sicht betrachtet ) nur wer als Unterhaltsunfähig ( warum auch immer ) gilt, darf zu Barunterhalt verknackt werden. Auch da gibt es im Recht ganz enge Bedingungen für, die übrigens auch zeitlich sehr eng gefasst sind, was wiederum von deutschen Juristen vorsätzlich verheimlicht wird ( damit drücken sie sich vor der regelmäßigen Überprüfung von Grundrechtsentzügen, obwohl dieselbe sogar vom BVerfG als obligatorisch festgestellt wurde ).

    Ihgitte nochmal:
    “ BRIGITTE: Manche Männer arbeiten ja extra wenig oder sogar gar nicht, um keinen Unterhalt zu bezahlen. Was kann eine Mutter in so einem Fall tun?

    Katharina Mosel: Unsere Gesetze sagen: Ein Unterhaltsverpflichteter muss alles tun, um den Unterhalt sicher zu stellen. Das heißt, zur Not muss er einen Nebenjob annehmen, Zeitungen austragen oder beim Discounter an der Kasse arbeiten. Weil Unterhalt für minderjährige Kinder – sie sind nun mal die Schwächsten in unserer Gesellschaft – vorgeht. Das Gesetz verlangt, dass er sich gehörig anstrengt um Unterhalt zu bezahlen – und diese Anstrengungen notfalls auch belegt."
    

    Den boshaften Irrsinn der Frage brauche ich wohl nicht nochmal zu erklären, denke ich, sollte wohl in’s Auge springen.
    Der Hinweis, daß der Unterhalt als Regelfall rechtlich rund zehn Etagen über einem Notsurrogat für den ( möglichst zu verhindernden ) Katastrophenfall steht, mag hier reichen.
    Das darauf Aufsatteln der RAin ist bemerkenswert, da sie sich in aktive Verdummbeutelung steigert.
    Und zwar mit dem „Unterhaltsverpflichteten“. Ein Elternteil ist immer unterhaltspflichtig, kann also gar nicht unterhaltsverpflichtet werden, zumal man ihm dazu ja vorher diese Pflicht erstmal entziehen müßte. Und es geht hier ja nicht um eine Adoption, sondern eine ( bis zu dem Zeitpunkt ) bestehende Elternschaft.
    Sie meint also ganz real eine aktive Barunterhaltsverpflichtung ( durch den nationalen Richter ) ggü. dem Kind, genauer gesagt die Folge des Unterhaltsentzugs ( also eines vorstaatlichen Rechts ) ggü. dem Kind und dem Vater.

    „Weil Unterhalt für minderjährige Kinder – sie sind nun mal die Schwächsten in unserer Gesellschaft – vorgeht.“
    Damit belegt die RAin ihren boshaften Vorsatz, denn dieser Satz ist absolut korrekt!
    Nur, daß sie damit etwas ganz anderes zu suggerieren versucht, nämlich, daß es gerade NICHT (! ) um den Unterhalt, sondern um den Barunterhalt ginge, wodurch der ganze Satz zu einer einzigen Lüge wird!
    Sie negiert damit das Recht des Kindes auf seine Eltern und unterstellt, daß die finanzielle Gier der Mutter nur die Ausrede Kind braucht, um ÜBER dessen tatsächliche Rechte gestellt zu werden. Anders gesagt: Sie stellt sich und ihre Kollegen über das gesamte höhere Recht.
    Die tatsächliche Aussage steht also in diametralem Gegensatz zum Wortlaut, weil sie voraussetzt, daß mindestens 98% der Bevölkerung zu dumm sind um das zu checken.
    Belegt durch die zusammengesetzte Wiederholung des Geblubbers: „Das Gesetz verlangt, dass er sich gehörig anstrengt um Unterhalt zu bezahlen – und diese Anstrengungen notfalls auch belegt.“
    Das Gesetz in D. ist z.T. rechtsfeindlich, z.T. einfach gezielt mißverständlich formuliert, nicht zuletzt weil es nicht erwünscht ist, daß der Normalbürger kapiert, wie er von Richtern mittels wirrstem Unsinn verarscht wird. Das ermöglicht dann solche Aussagen. Denn man setzt voraus, daß Otto N., selbst wenn er mal mehr darüber wußte, beim stakkatohaften Ablassen solchen Nonsenseformulierungen so schwindelig vor Blödfug wird, daß er gar nicht erst versucht, den Schrott zu kapieren, geschweige denn am einfachen Grundprinzip zu widerlegen.
    Nur falls wer es vergessen hat: Kann der Vater das Kind unterhalten, macht der vorletzte Satz der RAin Sinn und bedeutet, daß niemand das Recht hat, ihn dem Kind zu entziehen, woraus folgt, daß gar keine Barunterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden kann! Man könnte ihn höchsten disziplinieren ( nach §89 FamFG ) seiner Unterhaltspflicht auch ( besser ) nachzukommen, z.B. falls er das Kind vernachlässigt. Z.B. indem man ihm nahelegt weniger zu arbeiten und sich mehr um das Kind zu kümmern 😉

    Wie oben dargelegt, kann Unterhalt nicht gezahlt werden. Und darf dem Kind nur ( kurzfristig ) entzogen werden, wenn gewichtige Gründe dafür vorliegen. Kann der Vater das Kind also unterhalten, darf kein Richter ihn dem Kind entziehen, wodurch auch keine Barunterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden kann. Und nur für die kann eine richterliche Verpflichtung gelten, er hätte gefälligst mehr zu malochen.
    Um diesen Widerspruch in sich zu umgehen, wird einfach das Einkommen der Eltern gegeneinander aufgerechnet und vorausgesetzt, daß eine Mutter, wenn sie offiziell für das Kind sorgt, quasi eine Vollzeitstellung hat, während ein Vater ausschließlich nach dem gewerblichen Einkommen betrachtet wird. Der dadurch automatisch sich ergebende doppelte Widerspruch interessiert mal wieder keine Sau.
    Daß beides, wiederum rein rechtlich betrachtet, zunächst mal überhaupt gar nichts mit dem Unterhalt zu tun hat, wird einfach wieder verheimlicht. Denn sonst könnte der Vater ja einfach seinen Job aufgeben und das Kind mittels Hartz IV vollumfassend und adäquat unterhalten. Und wäre aus dem Schneider, da ja niemand das Recht hätte, ihn zu irgendwelchen Surrogatzahlungen zu verurteilen.

    Fazit: Wer versucht, sich die übliche Blödschwafelei im deutschen Familienrecht mit gefühlten Ungerechtigkeiten, Ideologien, übernommenen Blödformeln und irgendwelchen krassen Einzelbeispelen zu erklären, kann durchaus mal das Glück haben und ein als Ausnahmeanalogon recht hübsch erscheinendes Einzelergebnis produzieren.
    Im Zweifel und besonders im Streit mit Juristen gerät er aber unweigerlich auf deren Idiotenniveau und dort schlagen sie einen garantiert durch Erfahrung und Übung!
    Was aber nicht bedeutet, daß das Wissen um die tatsächlichen Zusammenhänge einen „Erfolg“ garantiert. Denn solange in D. erster Lerninhalt von allen Juristen ist, daß es völlig i.O. ist, die Rechtshierarchie über Kopf zu betrachten, wird es keine nennenswerte Judikative in diesem gemeinen Wesen geben, sondern stets nur die zwei Gewalten, Legislative und Exekutive, sowie eine sich in beidem auflösende Jurisdiktion ( übrigens wurde das sogar mal offiziell an Schulen gelehrt, mir jedenfalls wurde es so beigebracht; die neue „Dreiecksformel“ habe ich erst später kennengelernt und schüttele noch mit dem Kopf über soviel dreiste Lügenpropaganda ).

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    1. Daß Siggi als vermeintlicher „Alpha“ die Mutter des Kindes „zur Vernunft“ geprügelt, oder einfach erschossen hätte, um sich patriarchal aufzuwerten,

      Vielleicht hast du doch etwas frei interpretiert. Vielleicht habe ich auch einfach gemeint, dass ich einfach nur nicht drei Jahre Elternzeit genommen und mich von der Frau hätte versorgen lassen. Um mich patriarchal aufzuwerten, natürlich!

      Und die restliche Wortklauberei: Geschenkt.

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      1. @ Siggi: natürlich habe ich bei der Interpretation des Alpha-Beta-Quatschs etwas Humor walten lassen. Oder hätte ich den Schrott etwa ernsthaft als Diskussionspunkt betrachten sollen?

        Der Rest, also das, was Du als geschenkte Wortklauberei betrachtest, war übrigens auf den tatsächlichen Rechtsverhältnissen aufgebaut, die Dir offenbar eher noch egaler sind als Martin ‚Chulz.
        Wodurch sich auch der Rest Deines Posts, außer als Beispiel für populistischen Schwachfug ( wie oben dargelegt – und dafür bin ich Dir durchaus dankbar ), vollständig erledigt.

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        1. Der Rest, also das, was Du als geschenkte Wortklauberei betrachtest, war übrigens auf den tatsächlichen Rechtsverhältnissen aufgebaut, die Dir offenbar eher noch egaler sind als Martin ‚Chulz.

          Der gesamte Artikel bezog sich auf den Kindesunterhalt, zu dem Väter verpflichtet werden. Und ob das dann – wie du herumschreist – barunterhaltsVERPFLICHTETE oder unterhaltspflichtige heißt – geschenkt.

          Ich habe keine juristische Abhandlung geschrieben.

          Du selbst schreibst, dass die Tabelle vom BMFSFJ hier ebenfalls nicht genau ist. So what? Es ist genau zu erkennen, was sie meinen.

          Und die gibt es nicht nur wesentlich öfter als barunterhaltsverpflichtete Mütter ( ca. Faktor 10 ), sondern sie haben auch die willigere „Zahlungsmoral“.

          Deine Empörung verstellt dir den Blick auf das was ich schreibe. Denn die Tabelle des BMFSFJ, die du hier so wortklauberisch auseinandernimmst statt ihren Inhalt zu beachten – habe ich genutzt um genau die bessere Zahlungsmoral der Väter herauszustellen.

          Wodurch sich auch der Rest Deines Posts, außer als Beispiel für populistischen Schwachfug ( wie oben dargelegt – und dafür bin ich Dir durchaus dankbar ), vollständig erledigt.

          Im Gegenteil: Der Inhalt des Textes bliebe korrekt, auch wenn man ein paar Worte präzisieren würde.

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    2. Ach Fiete, da Du offensichtlich ein international anerkannter Fachanwalt fuer Familienrecht bist, glauben wir Dir einfach mal alles was Du hier so wirr von Dir gibst. 😉

      Es ist voellig unerheblich was in nationalen oder internationalen Gesetzen steht, wenn die jahrelange Praxis der Familiengerichte und weiterer beteiligter Buerokratien der Rechtsbruch ist. Da kann man sich jetzt seit ca. 9 Jahren traumatisiert dauerempoeren, wofuer Du Dich anscheinend entschieden hast, oder eben praktische Massnahmen ergreifen und ein sinnvolles Leben fuer sich selbst gestalten. Immer wieder das selbe zu tun (gegen die Rechtspraxis mit Briefchen und juristischen Schreiben zu kaempfen) und ein anderes Ergebnis zu erwarten, hat Einstein sinngemaess mal als Wahnsinn definiert.

      Siggi hat hier ‚Butter bei die Fische gegeben‘ indem er Beispiele, Fakten, Statistiken zitiert und Du kommst mit juristischen Spitzfindigkeiten, die IRL voellig irrelevant sind. Fakt ist, in fast allen westlichen Laendern (und einigen anderen) ist man als Ex-Ehemann und als Ex-Vater der angekackte; man wird mit Hilfe des Staates von der Ex-Frau bzw. Mutter gepluendert, versklavt und ggf. sogar in den Knast gesteckt. Was wir als (potentiell) Betroffene tun koennen ist, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, damit Maenner erst gar nicht in diese Lage des Entrechteten kommen und/oder ihnen da raus zu helfen. Ueber juristische Korintenkackerei kann man sich in beliebig vielen Vaeterforen austauschen, was halt kaum jemals einem hilft, und weswegen der Grundton in solchen Foren auch von deprimierender Frustration gepraegt ist.

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  4. Wenn dich das „Fiktive Einkommen“ schon (verständlicherweise) zum Kopfschütteln gebracht hat, dann dürfte nun wohl das Headbanging kommen:

    Ursprünglich war mit dem KU alles abgedeckt, bis das BGH unter Ingeborg Rakete-Dombek das hier ausgedacht hat: Sonderbedarf Zahnspange, Klassenfahrt, Kindebetreuung, Musikunterricht etc.pp. Und so wurde dann auch vor ein paar Jahren damit begonnen, dem Knecht noch mehr aus den Rippen zu leiern, als man ihm zum kümmerlichen Überleben gelassen hat.

    Einen kleinen Haken hat die Sache aber für zuhauf die Forderungen stellenden Mütter: Sie müssen ihr Einkommen auch offen legen und dann wird prozentual gewichtet. Da war das Geschrei dann natürlich groß, bei den Klageweibern und in den Mutterkulten …

    Kleine Sache am Rande: Ich kannte solch eine Frau aus einem Forum, die sich fürchterlich über den Fragebogen aufgeregt hatte; Zitat: „Soll ich mich auch noch nackig ausziehen?“. Sie war dann aber etwas beruhigt, weil sich das Jugendamt entschuldigte mit den Worten, man habe ihr den Fragebogen für Väter zugeschickt …

    Zweierlei Maß, du bist Deutschland

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    1. @ Emannzer:
      „Ursprünglich war mit dem KU alles abgedeckt,…“
      Ist es immer noch und das ist auch nicht änderbar, die Rakete hat „lediglich“ den BU versaut. Was auch logisch ist, denn sie sitzt in D. kann also am internationalen Recht wenig drehen, am nationalen Unfug allerdings jede Menge verschlimmern.

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