Endlich: Linken-Politikerin Sabine Zimmermann liefert den Beweis, dass die Hartz-IV-Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist

Bei n-tv.de wird über Kredite für Hartz-IV Empfänger berichtet:

Viele Hartz-IV-Bezieher müssen laut einem Zeitungsbericht zusätzlich zu den ausgezahlten regulären Leistungen ein Darlehen von den Jobcentern aufnehmen, um dringende Anschaffungen wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Kleidung finanzieren zu können. Im vergangenen Jahr habe die Bundesagentur für Arbeit jeden Monat im Schnitt 15.289 Hartz-IV-Beziehern einen Kredit für sogenannten „unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ gewährt

Aha, „viele“ Hartz-IV-Bezieher bekommen einen Kredit vom Jobcenter für notwendige Haushaltsgeräte.

2016 gab es 4,3 Millionen ALG-2 Empfänger in 3,2 Millionen Bedarfsgemeinschaften.

Für die Tilgung der Kredite werden monatlich zehn Prozent von der Hartz-IV-Regelleistung abgezogen. […]

Laut Bundesagentur für Arbeit lag der durchschnittliche Darlehensbetrag 2016 bei 434 Euro.

Die Höhe der Regelleistung betrug 2016 404 Euro. Verbunden mit dem durchschnittlichen Darlehensbetrag bedeutet das, dass die Kredite im Schnitt weniger als ein Jahr Laufzeit haben.

So relativiert sich die Zahl der Betroffenen von 15.289 pro Monat. Im Jahr sind es also weniger als 183.468 Menschen, die einen Kredit laufen haben, also weniger als fünf Prozent aller Hartz-IV-Empfänger bzw. 5,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften.

Jeder Zwanzigste. Viele?

Relevant für die Bewertung, ob ein Kredit gewährt wird, ist nur der Bedarf, nicht das finanzielle Verhalten des Hartz-IV-Empfängers in der Vergangenheit. Ohne nach der eigenen Verantwortung zu fragen, gewährt die Gesellschaft denjenigen, denen ein wichtiges Haushaltsgerät kaputt geht, einen zinslosen Kredit.

Die Zahlen hatte die Arbeitsmarktexpertin der Linken-Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, von der Bundesagentur für Arbeit angefordert. Zimmermann sagte den Funke-Zeitungen, die Gewährung der Darlehen beweise, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist. Bei den Anschaffungen gehe es schließlich nicht um Luxusgüter, sondern um die wichtigsten Dinge zum Überleben. Die monatliche Abzahlung verschärfe die prekäre Situation der Betroffenen zusätzlich, kritisierte Zimmermann.

Sabine Zimmermann, ausgebildete Baustofftechnologin, wird von n-tv.de als „Arbeitsmarktexpertin“ eingeführt. Laut Profil bei der Linksfraktion im Bundestag ist sie Mitglied im „Ausschuss für Arbeit und Soziales“ des Bundestages und Leiterin des Arbeitskreises „Soziales, Gesundheit und Rente“ der Linksfraktion.

Nach ihrer Expertenmeinung beweist „die Gewährung der Darlehen“, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist.

Was für eine Logik. Weil fünf Prozent der ALG-2-Bezieher diese Darlehen beantragen, beweist das, dass die Leistung zu niedrig ist.

Für Erstausstattungen an Hausrat, etwa beim Bezug einer neuen Wohnung, werden zusätzliche Leistungen gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Tatsächlich werden die Darlehen für diejenigen Hartz-IV-Empfänger gewährt, die aus den Regelsätzen nichts angespart haben für den Ersatz von Hausrat – oder sich nichts ansparen konnten. Das Gesetz macht da keinen Unterschied. Es handelt sich also um einen Vorschuss auf die Regelleistung der kommenden Monate.

Die Ursachen spielen keine Rolle. Das Gesetz spricht jedem einen Anspruch auf Darlehen zu, solange es sich um notwendigen Bedarf handelt. Ob jemand schlecht gewirtschaftet hat oder aus anderen Gründen nichts ansparen konnte, ob zufällig Kühlschrank und Waschmaschine gleichzeitig den Geist aufgegeben haben oder die Jahresrechnung für Strom fällig wurde – es ist egal. Das bedeutet: Selbst wenn doppelt oder dreimal soviele Leistungsempfänger auf die Darlehen angewiesen wären, würde das gar nichts beweisen, weil die Ursachen vielfältig sind.

Für mich zeigt die Gewährung der Kredite an nur eine kleine Minderheit der Leistungsbezieher, dass die Eigenverantwortung für ihr Budget im Allgemeinen funktioniert.

Warum brauchen nicht alle Hartz-IV-Empfänger diese Kredite? Hat persönliches Verhalten denn nichts mit der Situation zu tun?

Was würde sich ändern, wenn die Regelsätze um 100 Euro aufgestockt werden würden? Gäbe es dann weniger Bedarf an Darlehen?

Kein Zweifel: 409 Euro (seit 2017) Regelsatz sind nicht viel. Die meisten Hartz-IV-Empfänger müssen genau überlegen, wofür sie Geld ausgeben und sehr sparsam haushalten. Dass jeder zwanzigste Hartz-IV-Empfänger Darlehen für unabweisbaren Bedarf erhält, beweist aber nicht, dass die Hartz-IV-Leistung zu niedrig ist. Die Aussage der Linken-Politikerin Sabine Zimmermann ist falsch. Sie lässt sich nur aus der Hartz-IV-Klientel-Politik Zimmermanns erklären: Das Ergebnis, die zu niedrige Leistung, steht für sie von vornherein fest, also wird jeder Fakt in diesem Sinn interpretiert.

Wer Ideologie beiseite lässt, der kommt bei 95 Prozent der Hartz-IV-Empfänger, die kein Darlehen in Anspruch nehmen, wohl eher zu dem Schluss, dass die Leistung auf niedrigem Niveau ausreichend ist.

8 Kommentare zu „Endlich: Linken-Politikerin Sabine Zimmermann liefert den Beweis, dass die Hartz-IV-Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist“

  1. Ja, das ist so.
    Natürlich nur für deutsche H4-Bezieher deutscher Herkunft.
    Denn für alles bunte, nicht von hier stammende, irgendwoher eingelogene gibt es Erstausstattung, Intergrationszulagen, erweitertes Kindergeld, und und und.
    Kommt halt drauf an, ob man der richtigen Kaste angehörig ist.
    Auch werden nur die Konten der deutschen H4 – Bezieher deutscher Herkunft kontrolliert und nur diese alle 2 Wochen zu sinnlosem Apell vorgeladen, deren Reisekosten dann grosszügig nicht ertstattet wird. Wievielerlei Ma´hier gemessen wird, ist noch nicht ganz heraus, aber wenn Ihre Großeltern etwas für dieses Land getan haben sollten, sind sie ganz klar überpriveligiert im zurückstellen für Hinzugezogenen.

    WER SEINEN GÄSTEN GIBT DAS TÄGLICH BROT UND LEIDET SPÄTER SELBER NOT; DEN SCHLAG MAN MIT DER KEULE INS KONTO ODEF SO:::

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  2. Widerliche Hetze gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft. Mehr müsste man dazu eigentlich nicht sagen.
    Tue ich aber doch, schließlich soll der Blödsinn hier nicht unwidersprochen stehenbleiben.

    Viele Hartz-IV-Bezieher müssen laut einem Zeitungsbericht zusätzlich zu den ausgezahlten regulären Leistungen ein Darlehen von den Jobcentern aufnehmen, um dringende Anschaffungen wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Kleidung finanzieren zu können.

    Wenn jeder 20. nicht viel ist, muss man mal die Frage stellen, wie viele der Otto-Normalverdiener für Kleidung, Waschmaschine oder Kühlschrank einen Kleinkredit aufnehmen müssen. Ich bspw. nicht und ich glaube nicht, dass ich damit zu den Ausnahmen gehöre.

    Wer Ideologie beiseite lässt, der kommt bei 95 Prozent der Hartz-IV-Empfänger, die kein Darlehen in Anspruch nehmen, wohl eher zu dem Schluss, dass die Leistung auf niedrigem Niveau ausreichend ist.

    Wer Ideologie beiseite lässt, kommt wohl eher zu dem Schluss, dass 95 Prozent der Hartz-IV-Empfänger keinen Kredit aufnehmen, weil er entweder nicht gewährt wird (Kann-Leistung!) oder von den paar Kröten, die man als Hartz-IV-Empfänger bekommt, (im Unterhalt) teure, weil veraltete gebrauchte Geräte und Kleidung aus dem Second-Hand-Shop kauft. Beispielsweise in „Sozialkaufhäusern“.

    Für Erstausstattungen an Hausrat, etwa beim Bezug einer neuen Wohnung, werden zusätzliche Leistungen gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Tatsächlich werden die Darlehen für diejenigen Hartz-IV-Empfänger gewährt, die aus den Regelsätzen nichts angespart haben für den Ersatz von Hausrat – oder sich nichts ansparen konnten.

    Was so grundsätzlich erst mal Blödsinn ist. Erstausstattung ist, wie auch ein Darlehen, eine Kann-Leistung und kann gewährt werden, wenn aus den verschiedensten Gründen tatsächlich keinerlei Hausstand vorhanden ist.
    So zum Beispiel bei Erstauszug in eine eigene Wohnung, nach Brand oder Knastaufenthalt. Und dann liegt der erstattungsfähige Betrag im Schnitt bei ca. 1000,-€.
    Das beinhaltet z.B. nicht mal einen Fernseher, sondern gemäß BSG (Aktenzeichen: B 14 AS 75/10 R) lediglich ein Darlehen für ein Gebrauchtgerät.
    (Interessant ist hier, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Ein ehemaliger Obdachloser hat kein Anrecht auf Informationen, die er durch ein TV beziehen kann, grundsätzlich sind Fernsehgeräte aber als Informationsquelle nicht pfändbar.)

    Des Weiteren ist die Erstausstattung auch keine Ersatzbeschaffung, falls Einrichtungsgegenstände abgenutzt oder beschädigt worden sind. Ausnahme ist nur ein durch das Jobcenter veranlasster Umzug, bei dem Schäden aber ggf. durch das beauftragte Umzugsunternehmen zu ersetzen sind.

    Im Übrigen vermischt du hier die Erstausstattung mit einem Darlehen, welches bekanntlich zurückgezahlt werden muss. Auch hier wird übrigens wieder mit zweierlei Maß gemessen, da das Jobcenter eine Quasi-Pfändung vornimmt, obwohl Bezieher von ALG 2 ganz sicher unter der Pfändungsfreigrenze liegen.

    Insgesamt versuchst du hier zu suggerieren, dass der böse Hartz-IV-Empfänger bei jedem Umzug Anspruch auf eine komplette, neue Wohnungseinrichtung hätte, obwohl er ja quasi im Geld schwimmt.

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    1. @Mario:

      (1)

      Wenn jeder 20. nicht viel ist, muss man mal die Frage stellen, wie viele der Otto-Normalverdiener für Kleidung, Waschmaschine oder Kühlschrank einen Kleinkredit aufnehmen müssen. Ich bspw. nicht und ich glaube nicht, dass ich damit zu den Ausnahmen gehöre.

      Ich kann da auch nur raten, aber da 7% der Deutschen „ständig im Dispo“ sind (goo.gl/OBCqQU) sage ich mal spontan: nicht weniger als die 5% bei den Hartzern. Es ist demnach kein Blödsinn, was Siggi schreibt.

      (2)

      oder von den paar Kröten, die man als Hartz-IV-Empfänger bekommt, (im Unterhalt) teure, weil veraltete gebrauchte Geräte und Kleidung aus dem Second-Hand-Shop kauft.

      Ich besitze incl. einem LED-TV von 2015 kein Elektrogerät, bei dem sich der Neupreis im Vergleich zu den Unterhaltsmehrkosten für das alte Gerät finanziell irgendwie rechnen würde. Das beinhaltet übrigens auch einen 30 Jahre alten Kühlschrank. Das ist also Blödsinn. Und wieso ist Second-Hand-Kleidung teurer im Unterhalt?

      (3)

      Insgesamt versuchst du hier zu suggerieren, dass der böse Hartz-IV-Empfänger bei jedem Umzug Anspruch auf eine komplette, neue Wohnungseinrichtung hätte, obwohl er ja quasi im Geld schwimmt.

      Das kam mir (a) nicht so vor, und (b) bist du der Einzige, der das Wort „Umzug“ verwendet. Strohmann, anyone?

      (4)

      Das beinhaltet z.B. nicht mal einen Fernseher, sondern gemäß BSG (Aktenzeichen: B 14 AS 75/10 R) lediglich ein Darlehen für ein Gebrauchtgerät. Interessant ist hier, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Ein ehemaliger Obdachloser hat kein Anrecht auf Informationen, die er durch ein TV beziehen kann, grundsätzlich sind Fernsehgeräte aber als Informationsquelle nicht pfändbar.

      Doch, er hat Anrecht auf diese Informationen. Er bekommt deswegen einen Kredit für das Gebrauchtgerät. Im Regelsatz sind ~40€ für „Kultur, Unterhaltung und Freizeit“ enthalten. Ein gebrauchter 32″-TV mit Gewährleistung kostet 95€. Sollte eigentlich machbar sein, oder?

      (5)

      Widerliche Hetze gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft. Mehr müsste man dazu eigentlich nicht sagen.
      Tue ich aber doch, schließlich soll der Blödsinn hier nicht unwidersprochen stehenbleiben.

      In dem Artikel steht lediglich, dass der Hartz4-Satz auf seinem aktuellen, explizit niedrigen Niveau, ausreichend sei. Und der Hinweis, dass misswirtschaftende „Schwächste der Gesellschaft“ zinsfreie Kredite erhalten, während der misswirtschaftende Rest der Gesellschaft horrende Dispo-Zinsen zahlen darf. Ich sehe da durchaus einen Mißstand, was aber nicht heißt, das ich jetzt finde, das man den Hartzern diese Möglichkeit wegnehmen sollte.

      (6)
      Zusammenfassend schreibst du ein typisch-linkes, emotionsgeladenes Hetzpamphlet gegen vernünftige Einwände gegenüber dem täglichen Blödsinn der Linken, das rational nicht haltbar ist.

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    2. @Mario

      Widerliche Hetze gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft. Mehr müsste man dazu eigentlich nicht sagen.
      Tue ich aber doch, schließlich soll der Blödsinn hier nicht unwidersprochen stehenbleiben.

      Ich sehe an keiner Stelle des Artikels „Hetze“. Widerlich finde ich es, jemanden mit anderer Meinung als Hetzer zu diffamieren.

      Wenn jeder 20. nicht viel ist, muss man mal die Frage stellen, wie viele der Otto-Normalverdiener für Kleidung, Waschmaschine oder Kühlschrank einen Kleinkredit aufnehmen müssen. Ich bspw. nicht und ich glaube nicht, dass ich damit zu den Ausnahmen gehöre.

      Ich finde, dass jeder 20. nicht viel ist. Denn es bedeutet, dass 19 von 20 mit der Sozialleistung auskommen.

      Und zu Otto-Normalverdiener: Geld für den Ersatz von Einrichtungs- und Hausratgegenständen ist im Regelsatz enthalten. Genau 25,19 Euro im Monat. Zum Vergleich: Die untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte geben dafür 24,34 Euro im Monat aus (nicht berücksichtigt werden dabei Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben). Quelle: https://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/regelsatz.html

      Was für die untersten 20 Prozent der Einkommensbezieher (ohne Sozialhilfeempfänger) reicht, soll für Hartz-IV-Empfänger nicht reichen?

      Wer Ideologie beiseite lässt, kommt wohl eher zu dem Schluss, dass 95 Prozent der Hartz-IV-Empfänger keinen Kredit aufnehmen, weil er entweder nicht gewährt wird (Kann-Leistung!) oder von den paar Kröten, die man als Hartz-IV-Empfänger bekommt, (im Unterhalt) teure, weil veraltete gebrauchte Geräte und Kleidung aus dem Second-Hand-Shop kauft. Beispielsweise in „Sozialkaufhäusern“.

      Da bist du falsch informiert. Es handelt sich nicht um eine Kann-Leistung. Ein Blick ins Gesetz klärt auf (§ 24 Absatz 1 SGB II):

      Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.

      Das bedeutet: Wenn ein unabweisbarer Bedarf, der eigentlich im Regelsatz enthalten ist, nicht gedeckt werden kann, muss ein Darlehen gewährt werden.

      Man kann darüber streiten, ob es zumutbar ist, Gebrauchtwaren zu kaufen. Ich finde es zumutbar. Du nicht. Meine Wahrnehmung ist, dass Second-Hand-Shops und Gebrauchtmöbelangebote nicht nur von Hartz-IV-Empfängern genutzt werden.

      Was so grundsätzlich erst mal Blödsinn ist. Erstausstattung ist, wie auch ein Darlehen, eine Kann-Leistung und kann gewährt werden, wenn aus den verschiedensten Gründen tatsächlich keinerlei Hausstand vorhanden ist.

      Auch das ist falsch. Die Erstausstattung ist eine Muss-Leistung. Ein Blick ins Gesetz (§ 24 Absatz 3 SGB II):

      Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für
      1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
      2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
      3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
      Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht.

      Die Leistungen „werden gesondert erbracht“. Es handelt sich nicht um eine Kann-Leistung.

      So zum Beispiel bei Erstauszug in eine eigene Wohnung, nach Brand oder Knastaufenthalt. Und dann liegt der erstattungsfähige Betrag im Schnitt bei ca. 1000,-€.

      Zur Höhe der Erstausstattung heißt es weiter hinten in der Vorschrift (§ 24 Absatz 3 SGB II):

      Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.

      Die Pauschalbeträge sind regional verschieden. Der Betrag ist nicht willkürlich gewählt sondern beruht auf Erfahrungswerten, und ob er ausreichend ist, beurteilen im Streitfall die Gerichte. 1.000 Euro sind tatsächlich nicht viel, um eine Wohnung auszustatten, das finde ich auch. Man muss sich mit dem Allernotwendigsten begnügen und sicher auch auf Gebrauchtmöbel zurückgreifen. Aber um es nochmal klar zu machen: Das finanziert die Gesellschaft, wie du richtig schreibst, „zum Beispiel bei Erstauszug in eine eigene Wohnung, nach Brand oder Knastaufenthalt“. Ich finde es gut, dass es diese Hilfe gibt, und zwar unabhängig davon, ob man die Situation selbst verschuldet hat oder nicht. Das spielt für das Gesetz keine Rolle. Ich finde aber auch, dass ich mich in einer solchen Situation auf das Allernotwendigste beschränken muss und auch Gebrauchtmöbel zumutbar sind. Ist diese Meinungsäußerung Hetze, wenn du das anders siehst? Bin ich ein Hetzer, weil der Betrag, den Jobcenter und Gerichte als angemessen betrachten, aus deiner Sicht zu gering ist?

      Das beinhaltet z.B. nicht mal einen Fernseher, sondern gemäß BSG (Aktenzeichen: B 14 AS 75/10 R) lediglich ein Darlehen für ein Gebrauchtgerät.

      So ist es.

      (Interessant ist hier, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Ein ehemaliger Obdachloser hat kein Anrecht auf Informationen, die er durch ein TV beziehen kann, grundsätzlich sind Fernsehgeräte aber als Informationsquelle nicht pfändbar.)

      Erstens kann auch ein ehemaliger Obdachloser von Pfändung betroffen sein – und auch sein Fernsehgerät ist dann nicht pfändbar. Zweitens finde ich es legitim zu unterscheiden, ob jemand ein Fernsehgerät besitzt, das er mit eigenem Geld (Arbeitseinkommen oder Hartz IV, es spielt keine Rolle) erworben hat oder ob jemand von der Gesellschaft ein Fernsehgerät erhält. Zweierlei Maß geht hier für mich in Ordnung, weil zweierlei Sachverhalt. Du siehst das anders – auch in Ordnung.

      Des Weiteren ist die Erstausstattung auch keine Ersatzbeschaffung, falls Einrichtungsgegenstände abgenutzt oder beschädigt worden sind.

      Das ist richtig und steht so im Artikel. Für die Erstausstattung gibt es zusätzliches Geld, die Ersatzbeschaffung ist in der monatlichen Regelleistung enthalten.

      Ausnahme ist nur ein durch das Jobcenter veranlasster Umzug, bei dem Schäden aber ggf. durch das beauftragte Umzugsunternehmen zu ersetzen sind.

      Ja, wie bei jedem anderen auch.

      Im Übrigen vermischt du hier die Erstausstattung mit einem Darlehen, welches bekanntlich zurückgezahlt werden muss.

      In dem Artikel wird das nicht vermischt, sondern klar unterschieden.

      Auch hier wird übrigens wieder mit zweierlei Maß gemessen, da das Jobcenter eine Quasi-Pfändung vornimmt, obwohl Bezieher von ALG 2 ganz sicher unter der Pfändungsfreigrenze liegen.

      Tatsächlich vermischst du hier Hartz-IV-Leistungen und Pfändungsschutz.

      Insgesamt versuchst du hier zu suggerieren, dass der böse Hartz-IV-Empfänger bei jedem Umzug Anspruch auf eine komplette, neue Wohnungseinrichtung hätte, obwohl er ja quasi im Geld schwimmt.

      Also bei allem Verständnis – das kann ich aus dem Artikel keinesfalls herauslesen. Um das hineinzudeuten, braucht es schon eine fest vorgefasste Meinung wie die, dass jegliche Kritik an Hartz-IV-Kritik zuallererst Hetze ist.

      In dem Beitrag wird eine Politikerin der Linken, eine „Expertin“, dafür kritisiert, dass sie eine haltlose Behauptung als Beweis dafür bezeichnet, dass Hartz IV prinzipiell zu niedrig sei.

      Dass die Anzahl der ausgezahlten Darlehen als Beweis nichts, aber auch gar nichts taugt, hat Siggi gut herausgearbeitet. Es fehlt nicht nur an Kausalität, bei 5 Prozent Betroffenen sehe ich nicht mal eine Korrelation. Das heißt nicht, dass man nicht anderer Meinung sein kann. Jeder kann trotzdem weiter behaupten, Hartz IV wäre zu gering. Vielleicht stimmt das ja auch. Aber es ist eben nur das: Eine Behauptung.

      Die Kritik an dieser Aussage einer Politikerin und die Entlarvung als reine Ideologie wird von dir als „Hetze gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft“ bezeichnet. Damit kannst du natürlich jeder sachlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen. Denn mit Hetzern diskutiert man nicht, sie werden geblockt und zensiert und es wird u.a. mit solchen Kommentaren wie deinem dafür gesorgt, dass auch andere nicht mit ihnen diskutieren.

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    3. Ich denke Shitlord und Horsp haben alles zu den (falschen) Inhalten Deines Kommentars gesagt.

      Widerliche Hetze gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft. Mehr müsste man dazu eigentlich nicht sagen.

      Deine Einleitung stößt mir übel auf. Mir Hetze zu unterstellen ist wirklich unterste Schublade. Mich dann auch noch mit den „Schwächsten unserer Gesellschaft“ moralisch in die Ecke stellen zu wollen – billig. Dieses Vorgehen ist typisch für Menschen, die keine sachliche Diskussion führen können oder wollen.

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    4. Sachlich wurde Mario’s Geschwalle und sozialromantische Hetze ja schon ausreichend widerlegt. Solche gutmenschlichen Phantastereien kommen auch daher, dass viele die „restlichen“ 90% der Welt, die ganz ohne Sozialstaat auskommen gar nicht kennen.

      Die Grundidee des Sozialstaats und Hartz4 war ja, dass man diejenigen, die temporaer nicht fuer sich selbst aufkommen koennen, so lange durchfuettert, bis sie wieder in der Lage sind ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Je bequemer man die soziale Haengematte macht, desto mehr werden sich fuer diese Option entscheiden, und das kann nicht im Sinne der Gesamtgesellschaft sein. Warum muss jemand, der sich von allen anderen dauerhaft durchfuettern laesst, ein Wohnzimmer oder eine Waschmaschine haben? Warum soll jemand der (gesundheitlich) nicht kann oder nur eine faule Sau ist im first world Luxus leben – im „Rest“ der Welt muss er bei der Verwandtschaft unterkriechen und sich dort nuetzlich machen.

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