Neues über Vollzeitstellen für Gleichstellungsbeauftragte

Ich hatte hier über Vernetzung und Lobbyarbeit von Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Stormarn berichtet. Der Stadtrat von Ahrensburg hat der Halbierung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten zugestimmt, obwohl der SPD-Bürgermeister bereits vor der Abstimmung eingeknickt war.

„Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, innerhalb der Verwaltung zu wirken“, meinte Thomas Bellizzi (FDP), „so wie Frau Fricke die Stelle darüber hinaus gelebt hat, ist die Gleichstellungsbeauftragte nicht mehr notwendig, sie hat sich ausgelebt.“

Demgegenüber plädierten SPD und Grüne in Ahrensburg vehement dafür, die bisherige Vollzeitstelle beizubehalten. „Es ist zynisch und eine Frechheit, die erfolgreiche Arbeit von Frau Fricke gegen die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten zu verwenden“, sagte Hartmut Möller (SPD). „Das Ziel der Gleichstellung von Frauen ist eine Vollzeitstelle Wert“, sagte Christian Schmidt (Grüne). Eine Gleichstellungsbeauftragte hätte weiterhin viele und auch neue Aufgaben.

Das ist von SPD und Grünen nicht anders zu erwarten, dennoch erstaunt die Anzahl der inhaltlichen Argumente: Null.

Die Stelle wurde – und ich gebe zu, dass mich das überrascht hat – tatsächlich halbiert. Die Mehrheit im Stadtrat aus CDU, FDP und WAB (Wählergemeinschaft Ahrensburg für Bürgermitbestimmung) haben den anders lautenden Antrag der SPD abgelehnt.

Das neue Gesetz der rot-grünen Landesregierung (dritter Koalitionspartner ist der Südschleswigsche Wählerverband mit drei Sitzen im Parlament), das für alle hauptamtlichen Frauenbeauftragten Vollzeitstellen vorschreibt, läuft offenbar in Leere, schreibt das Hamburger Abendblatt.

Die Landesregierung will mit einem neuen Gesetz erreichen, dass alle hauptamtlichen Frauenbeauftragten Vollzeitstellen bekommen. Im Alltag kümmert das bisher allerdings kaum jemanden. In Stormarn arbeiten aktuell nur zwei von sieben Gleichstellungsbeauftragten ganztags mit 39 Wochenstunden.

Vielleicht sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragen mit einer halben Stelle gut zu bewältigen?

Das vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedete und Ende März in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten schreibt für Städte mit mehr als 15.000 Einwohnern „grundsätzlich“ eine Vollzeitstelle vor.

Stellenbemessungsverfahren finden bei Gleichstellungsbeauftragten nicht statt – der Gesetzgeber legt fest. Ist das mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung im Grundgesetz vereinbar? Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die den Schleswig-Holsteinischen Gemeinden durch Landesgesetz auferlegte Verpflichtung, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Gericht hatte aber auch klargestellt, dass der Gesetzgeber den Gemeinden einen hinreichenden organisatorischen Spielraum bei der Wahrnehmung der je einzelnen Aufgabenbereiche offenzuhalten hat. Wenn den Gemeinden jetzt vorgegeben wird, wieviel Personal sie für bestimmte Aufgaben einzusetzen haben, sind die verfassungsrechtlichen Grenzen aus meiner Sicht überschritten.

Auch die Landesverfassung von Schleswig-Holstein legt fest, dass die Gemeinden zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben durch Gesetz verpflichtet werden können. Daraus lässt sich aber keine Ermächtigung ableiten, den Gemeinden vorzuschreiben, wie sie ihre Aufgaben zu erfüllen haben. Das hat Gründe: Die Organisationshoheit gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Kernkompetenzen der Kommunen.

Nach diesem Exkurs kehren wir zurück in die profane Forderungswelt der Gleichstellungsbeauftragten.

„Wir sehen die Kommunen in der Pflicht, die Vorgabe jetzt zügig umzusetzen“, sagt die Oldesloer Frauenbeauftragte Marion Gurlit.

Sagt die Gleichstellungsbeauftragte in eigener Sache.

Ausnahmen dürfe es nur in wenigen Einzelfällen geben. „Zum Beispiel, wenn die Kollegin aus persönlichen Gründen nicht länger arbeiten möchte“, so Gurlit.

Na klar! Wenn die Frau aus persönlichen Gründen nicht länger arbeiten möchte, ist die Arbeit selbstverständlich halbtags zu bewältigen. Dämlicher geht es nicht. Das passiert, wenn politische Vorgaben objektive Bemessungsverfahren aushebeln. Hat eigentllich mal jemand geprüft, was so eine Gleichstellungsbeauftragte den ganzen Tag macht?

Dann könne man die Stelle wie in anderen Bereichen aber auch teilen.

Noch besser! Dann gibt es zwei Halbtagskräfte an zwei Schreibtischen im Rathaus und ein weiteres Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften und Organisationen, in denen Gleichstellungsbeauftragte halt so Mitglied sind.

Marion Gurlit hat in Bad Oldesloe (25.000 Einwohner) eine Ganztagsstelle, ebenso wie Maria de Graaff-Willemsen in Reinbek (27.000 Einwohner). Halbtags kümmern sich um Gleichberechtigung Sophie Olbrich in der Kreisverwaltung, Kerstin Schoneboom in Glinde (18.200 Einwohner) und Inge Diekmann in Trittau (9000 Einwohner Gemeinde plus 9500 Amt). Auf der Suche nach neuen Halbtagsmitarbeiterinnen sind Ahrensburg (34.000 Einwohner) nach der Pensionierung von Gabriele Fricke und Bargteheide nach dem Wechsel von Gabriele Abel in die Kreisverwaltung.

Das alles in einem Kreis mit 240.000 Einwohnern. Und so ist das in ganz Deutschland. Eine gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. All die Gleichstellungsbeauftragten bei Bund und Ländern, Bezirken, Landkreisen und Kommunen, in Arbeitsagenturen und Jobcentern, Staatsbetrieben und Anstalten öffentlichen Rechts, sie alle machen steuerfinanzierte Lobbyarbeit.

Laut Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein beschäftigt nur ein Drittel der 76 Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern Frauenbeauftragte  in Vollzeit. In 18 Orten sind es sogar weniger als 19,5 Arbeitsstunden wöchentlich, manchmal zehn, fünf oder nur zwei.Für die LAG muss das Gesetz nun „konsequent ohne Wenn und Aber“ umgesetzt werden. „Das ist jetzt Sache des Landes, darauf zu achten“, sagt die Oldesloerin Marion Gurlit.

Wieder wird die selbst betroffene Gleichstellungsbeauftrage von Bad Oldesloe zitiert, die für die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten, einen ganzen Verein selbst betroffener Gleichstellungsbeauftragter, spricht.

Dass der Stormarner Kreistag die Halbtagsstelle noch schnell besetzt habe, sei „ein Skandal“, wie der Vergleich mit Lübeck zeige: Die Hansestadt habe weniger Einwohner (220.000) als Stormarn, leiste sich aber ein Büro mit Vollzeitstelle und weiteren Mitarbeiterinnen.

Ein Skandal? Haben diese Gleichstellungsbeauftragten überhaupt eine Vorstellung von den wirklichen Problemen im Land?

Gurlit fordert auch die gleiche Bezahlung aller Kolleginnen unabhängig von der Größe des Einsatzortes. „Grundlagen und Aufgaben unterscheiden sich nicht voneinander“, sagt sie. Ohnehin sei die Vergütung zu niedrig, da ein abgeschlossenes Studium vorausgesetzt werde.

Mehr Gehalt wollen sie auch? Die nicht enden wollenden Forderungen der Oldesloer Gleichstellungsbeauftragten offenbaren eine Anspruchshaltung, die für Verwaltungsangestellte beispiellos ist. Ich denke an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungs- oder Sozialämtern, die wegen der Flüchtlingskrise seit Monaten überlastet sind, ständig am Limit arbeiten und die ihre Arbeitszeit nicht damit verbringen, sich in irgendwelchen Gremien neue Forderungen an die Allgemeinheit auszudenken. Die eigenen Netzwerke und Lobbyverbände zu nutzen, um überzogene Ansprüche lauthals in die Welt hinauszuposaunen, der Versuch, den eigenen Arbeitgeber mit Öffentlichkeit unter Druck zu setzen, dieses von A bis Z illoyale und stillose Verhalten – bei Gleichstellungsbeauftragten ist es die Regel.

Zu denjenigen, die Spielraum im Gesetzestext sehen, zählt die Bargteheider Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht. Deshalb bleibt die Stadt bei einer Halbtagsstelle, für die im Rathaus gerade die Bewerbungen gesichtet werden. „Das kommt immer auf die Strukturen im Ort an, und da ist Bargteheide besonders gut aufgestellt“, sagt Kruse-Gobrecht. So decke das Jugendarbeitsteam den gesamten schulischen Bereich ab. Mit einer „schlüssigen Begründung“ sei in kleineren Städten Teilzeit möglich, so die frühere Frauenbeauftragte der Kreisverwaltung. Dass die Aufgaben zu schaffen seien, habe die bisherige Stelleninhaberin Gabriele Abel in Gesprächen bestätigt.

Es gibt also zwei ehemals halbtagsbeschäftigte Gleichstellungsbeauftragte, die anderer Meinung sind als ihre Kolleginnen und die rot-grüne Landesregierung. Aber die interessiert die Realität nicht:

In einem ersten Schritt appelliert Gleichstellungsministerin Kristin Alheit (SPD) an die Kommunen, die bestehende Rechtslage endlich umzusetzen: „Wir bestellen keine neue Musik, aber wir wollen die seit Langem auf dem Programm stehende Musik auch hören.“ Der Landeserlass, dass eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgaben nur in Vollzeit angemessen bewältigen könne, ist bereits 25 Jahre alt.

Hat eigentlich irgendjemand bemerkt, dass der Landeserlass 25 Jahre lang nicht umgesetzt wurde? Welche wichtigen Arbeiten sind denn liegen geblieben? Ist das nicht ein starkes Indiz dafür, dass man diese Stellen gar nicht benötigt?

Ob Kiel nun die Stormarner Kommunen und den Kreis dazu zwingt, sofort oder Anfang 2018 Vollzeitstellen für alle Frauenbeauftragten zu schaffen, bleibt zunächst offen. Das zuständigen Innenministerium verweist auf Abendblatt-Anfrage darauf, dass das Gesetz vom 14. März erst seit 31. März in Kraft sei. Das Innenministerium werde „zeitnah“ mit dem Gleichstellungsministerium „abstimmen, wie das weitere Vorgehen sein wird“, so die stellvertretende Sprecherin Jana Ohlhoff. Ein Machtwort klingt anders.

Fünf von sieben Gleichstellungsbeauftragten sind nicht in Vollzeit beschäftigt. Nur selbst betroffene Gleichstellungsbeauftragte – und von denen nicht einmal alle – sind der Meinung, dass es Vollzeitstellen braucht. Die Landesregierung stützt sich nicht auf unabhängige Untersuchungen oder objektive Stellenbemessungsverfahren. Auffällig ist, dass keine inhaltlichen Argumente für Gleichstellungsbeauftragte vorgebracht werden.

Auch dass nach 25 Jahren ohne Umsetzung der Vorgabe des Landes keine Lücken und Probleme benannt werden können, die dadurch entstanden sind, offenbart:  Die gesetzliche Vorgabe ist ausschließlich politisch motiviert. Den Kommunen und Landkreisen wird massiv in ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten hineingeredet.

Auf die Auseinandersetzung bin ich gespannt.

9 Kommentare zu „Neues über Vollzeitstellen für Gleichstellungsbeauftragte“

    1. Interessanterweise schreibt das Grundgesetz ja von Gleichberechtigung, nicht von -stellung, auch wenn das manche Politikerinnen heute tatsächlich anders sehen wollen (Künast & Co.)

      Konsequenterweise müsste es also eine Position des „Gleichberechtigungsbeauftragenden“ (genderkorrekt forumuliert) geben. Aber das wäre ja dann eine blöde Zwickmühle für unsere Gerechtigkeitskrampen, müssten sie doch plötzlich andere Maßstäbe ansetzen, als ihr ewiges mimimi

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      1. In der Regel ist es ja noch extremer als Gleichstellung, was schon ungerecht genug waere. Meist sind es reine Frauenfoerderungs-Beauftragte, die jeden Mann unter den Bus werfen. Falls eine einzelne Beauftrage das mal nicht so umsetzt wird sie gefeuert (siehe Monika Ebeling).

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  1. Diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Frauenbeauftragte“ ist ein Orkus, der alles mit in seinen Abgrund reißt!

    Kein Mensch braucht diese ‚Damen‘, welche sich überall einmischen wollen und an jeder Stelle Sexismus wittern. Auch die Verwaltungen benötigen solche Dämlichkeiten nicht, haben sie doch einen Personalrat, der sich sowieso schon überall einmischt.

    Dieses Land erstickt in Bürokratie und Lobbyismus und die Frauenbeauftragte drückt dabei munter mit auf die Gurgel. Es läuft etwas grundlegend falsch, wenn man sich solche Positionen noch leistet, welche Alle bezahlen müssen, und keinerlei Notwendigkeit besitzt.

    Wo sind Frauen denn im ÖD noch benachteiligt?

    Bzw. waren sie es überhaupt und jemals? Man schmeißt eine Menge Geld in die Luft, nur damit eine sich ‚benachteiligt fühlende‘ den bestens finanzierten Weg zu nächsten Kaffeemaschine findet, während sie überall patriarchalen Unrat wittert oder was?

    Mittlerweile hocken in den Verwaltungen schon weit über 50 Prozent Frauen, von einer Männerquote wird dennoch nicht geredet. Um Himmels willen, das fehlt doch gerade noch, ist die Welt doch erst ‚gerechter‘, wenn die 100%-Quote erreicht ist und alle Angestelltinnen trotz schlechterer Eignung bevorzugt eingestellt werden …

    Dafür muss man diese ‚Kämpferinnen‘ sicherlich fürstlich entlohnen, machen sie doch ihren Job im Rahmen von Doppel- und Dreifachbelastungen (Zeitung lesen, Sexismus (t)wittern, Cappuccino schäumen). Da müsste es doch glatt noch eine Gefahrenzulage geben, ob der Explosionsgefahr von Espressomaschienen … /Zynismus aus.

    Das in den Kommunen überhaupt noch ernsthaft darüber diskutiert wird, zeigt nur auf, wie dekadent und degeneriert unsere Verwaltung mittlerweile ist.

    Und übrigens: Es gibt Gerichtsbeschlüsse, dass eine Frauenbeauftragte (euphemistisch: Gleichstellungstrulla) durchaus auch als Ehrenamtliche ihren Job nachgehen kann bzw. muss.

    Aber wir haben’s ja …

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    1. „Wo sind Frauen denn im ÖD noch benachteiligt?“

      Leider beschränken sich die Gleichstellungsbeauftragten gerade nicht auf eine Funktion innerhalb der Verwaltung, so wie es der FDP-Mann in Ahrensburg beschreibt. Ich bin z.B. auf das Thüringer Gleichstellungsgesetz gestoßen. Dort sind als Aufgaben beschrieben (§ 18 Abs. 1):

      Die Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht die Durchführung dieses Gesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung. Sie ist bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Dienststelle, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Verbesserung der beruflichen Situation der in der Dienststelle beschäftigten Frauen und Männer betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Dies gilt insbesondere bei

      Einstellungsverfahren,
      Beförderungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen,
      Versetzungen, Umsetzungen und Abordnungen für eine Dauer von mehr als sechs Monaten, vorzeitiger Beendigung oder Kündigung der Beschäftigung,
      Konzeptionen von Fortbildungsmaßnahmen und der diesbezüglichen Teilnahmeentscheidung,
      der Analyse der Bedienstetenstruktur, Aufstellung, Änderung und Umsetzung des Gleichstellungsplans sowie von Personalentwicklungskonzepten,
      der Besetzung von Gremien,
      Arbeitszeitregelungen,
      Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen sowie
      Privatisierung, Auflösung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder deren wesentlichen Teilen sowie Zuordnung von Bediensteten zu einem Stellenpool.

      So dachte ich mir das. Vor diesem Hintergrund wirkte es eigenartig, dass die Frauenfeste und Demonstrationen organisieren oder sich ungefragt zur Lage stillender Mütter in Hamburg äußern. Aber für hauptamtliche „kommunale Gleichstellungsbeauftragte“ in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und Landkreisen gilt etwas anderes (§ 23):

      (1) Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben darauf hinzuwirken, Benachteiligungen abzubauen und das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören alle die Gleichstellung der Geschlechter betreffenden Angelegenheiten. Sie fördern die berufliche Entwicklung und Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unterstützen Initiativen gegen Arbeitslosigkeit. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfüllen Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und -verwaltung berühren können.

      (2) Zur Förderung der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gemeinden und Landkreisen haben die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten insbesondere folgende Aufgaben:

      Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Frauengruppen, -verbänden und -vereinen sowie von Frauenhäusern und -schutzwohnungen,
      Zusammenarbeit mit gesellschaftlich wichtigen Gruppen von gleichstellungspolitischer Bedeutung,
      Kontakt mit Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen, die für ihren Aufgabenbereich von Belang sind,
      Initiierung eigener Maßnahmen struktureller und präventiver Art,
      Mitwirkung bei der Organisation oder Durchführung von Veranstaltungen oder Fortbildungsmaßnahmen,
      Beratung und Hilfe für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger zu Angelegenheiten und Fragen der Chancengleichheit,
      Unterstützung der Dienststellenleitung bei Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Initiierung von Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt, Nachstellen sowie
      Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen ihres dienstlichen Auftrags.

      Es geht längst nicht mehr nur darum, bei der Einstellung und Beförderung von Beamten mitzumischen. Das sind Aufgaben mit Außenwirkung, die förmlich schreien „Misch dich überall ein“. Das ist steuerfinanzierte Lobbyarbeit. Thüringen steht beispielhaft für ganz Deutschland.

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      1. Danke für deine Erläuterungen diesbzeüglich. Damit öffnen sich ja noch weitere Abgründe, als man anfänglich vermuten könnte. Es erscheint wie ein Krake bzw. ein Krebsgeschwür, welches man wissentlich in den Körper namens Gesellschaft gepflanzt hat. Und man kratzt sich am Kopf bzw. fragt sich, wie diese lobbyistischen ‚Pullertruden‘ es dabei noch schaffen, sich überall „ungefragt einmischen“ zu können.

        Thüringer Rostbratwürstchinnen im Multitasking-Modus?

        Oder nur die personifizierte Unfähigkeit, sich mal auf eine Sache zu konzentrieren; könnte man meinen, ob dieser ‚Power-Frauen‘ am Kaffeeklatsch-Horizont. Man kann die nicht mehr ernst nehmen, obwohl die Lage ernst genug ist. Auch in der UdSSR gab es sowas. Nun, das nannte man dann Politkommissare.

        Nur dass diese heutigen ‚Damen‘ mittlerweile anders über Leben und Tod im Arbeitsleben mitentscheiden dürfen; wenn auch nur im Arbeitsleben des ÖD(em)s.

        Ich hatte mal im Rahmen eines Projektes bei Agens mitgemacht (wurde leider nie fertiggestellt), bei dem es um die Eruierung von Gleichstellungsbeauftragten ging. Ich will das nicht weiter ausführen, sondern lasse mal lieber die Frauenbeauftragte aus Lindau am Bodensee ran:

        „Die Frauen- und Familienbeauftragte Veronika Wäscher-Göggerle versteht sich in erster Linie als Interessensvertretung der Frauen und Familien im Bodenseekreis.

        Neben der tatsächlichen Umsetzung der Gleichberechtigung und der Beseitigung bestehender Nachteile von Frauen und Mädchen, zielt die Arbeit der Frauenbeauftragten auch auf die Förderung der Anliegen von Familien.“

        Man konstatiert also substanzlos immer noch Benachteiligungen, welche nicht(!) existieren.
        Ich nenne das eine rassistische Klientelpolitik im Tarnanzug Familie zuungunsten Anderer.

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        1. Nachtrag zu Wäscher Göggerle. Hier ist ihre Agenda:

          Die Frauen- und Familienbeauftragte:

          - ist Informationsdrehscheibe für frauen- und familienspezifischen Themengebiete und Beratungsangebote im Bodenseekreis.
          

          greift Probleme, Beschwerden und Anregungen von Frauen auf, geht Diskriminierung nach und schafft nach Möglichkeit Abhilfe.

          arbeitet mit Frauenorganisationen und Frauenprojekten sowie, Ämtern, Behörden und Interessensvertretungen zusammen, um frauenspezifische Benachteiligungen zu beseitigen.
          betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um die Lebenssituation von Frauen aufzuzeigen und Bewusstseinsveränderungen in Fragen der Gleichberechtigung zu erreichen.

          bietet Hilfestellungen für Frauen und Kinder in Not, Gefahr und bei häuslicher Gewalt,
          vernetzt und arbeitet an einer Lobby für Frauen, Mädchen und Familien

          Familie ist da nur das Feigenblatt für die s.g. Klientel „Frauen“, wie man lesen kann. Fast verschämt rückt man es auch nachrangig ein, weil sich das politisch ja wohl so gehört. Das ist ‚Gleichstellung‘ in Deutschland im Jahr 2017.

          Quelle: https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/frauen/frauenbeauftragte.html

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