Vollzeitstellen für Gleichstellungsbeauftragte

Ein Beispiel aus Ahrensburg in Schleswig-Holstein zeigt, wie schwer es ist, einmal verteilte Pfründe wieder zu kassieren.

Die vollzeitbeschäftigte Gleichstellungsbeauftragte in Ahrensburg, einer Stadt mit 30.000 Einwohnern, geht Ende März in den Ruhestand. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die Stelle um die Hälfte zu reduzieren. Der Bürgermeister als Chef der Verwaltung meint, die Aufgaben seien auch mit reduzierter Stundenzahl umzusetzen. In der von ihm in den Stadtrat eingebrachten Beschlussvorlage heißt es:

Die Gleichstellungsbeauftragte ist seit nunmehr 25 Jahren tätig. Betrachtet man die Entwicklung der Gleichstellungsarbeit hat sich die Aufgabensituation seither durch den gesellschaftlichen Wandel wesentlich verändert. Zum Wohle der Frau ist eine Vielzahl gesetzlicher Grundlagen in Kraft getreten, die auf die erfolgreiche Arbeit im Bereich der Gleichstellung zurückzuführen sind. Beispielhaft sei hier erwähnt:

– 1994 Inkrafttreten des zweiten Gleichberechtigungsgesetzes mit den Schwerpunkten Frauenfördergesetz und Beschäftigtenschutzgesetz
– 2001 Gesetz zur Elternzeit – Väter und Mütter können u. a. ihre Kinder in den ersten drei Jahren gemeinsam erziehen und betreuen. Es besteht Anspruch auf Teilzeit von bis zu 30 Wochenstunden während dieser Zeit.
– 2002 Neufassung des Mutterschutzgesetzes – Verbesserung von Schutzfristen
– 2006 Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
– 2007 Inkrafttreten des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) – Einführung des einkommensorientierten Elterngeldes

Es wird deutlich, dass die Rolle der Frau mehr und mehr gestärkt wurde und in der Gesellschaft anerkannt ist. Die Gleichstellung von Frauen und Männer zu fördern, ist selbstverständlich geworden. Durch einen äußerst engagierten und unermüdlichen Einsatz der Gleichstellungsbeauftragten wurde innerhalb der Stadt Ahrensburg durch die Umsetzung einer Vielzahl von Projekten die Gleichstellung vorangebracht. Die außerordentlich gut ausgebaute Netzwerkarbeit übernimmt in der Zwischenzeit große Teile der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Aus diesem Grund ist es vertretbar, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in Teilzeit mit der Hälfe der derzeit durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (19,5 Wochenstunden) fortzusetzen.

Der Bürgermeister wollte die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und der Inklusion Behinderter in einer Stelle vereinen. Doch dann regte sich Widerstand.

In der Einwohnerfragestunde hatten sich Vertreterinnen von drei Organisationen zu Wort gemeldet und ihre Unzufriedenheit mit der geplanten Stellenreduzierung ausgedrückt.

Vertreterinnen von drei Organisationen? Welche mögen das gewesen sein? Das Hamburger Abendblatt berichtete im Februar von einem Netzwerktreffen des „Ahrensburger Frauennetzwerks“. Genannt werden Vertreterinnen der Internationalen Frauengruppe Ahrensburg, des Netzwerks Migration und des Frauenhauses Stormarn. Auch die Ahrensburger Gleichstellungsbeauftragte gehört zum Frauennetzwerk.

So sieht steuerfinanzierte Lobbyarbeit aus. Kontakte zu Politik und Medien aktivieren und das Thema durch mehrere Wortmeldungen in der Einwohnerfragestunde platzieren. Selbstredend sind auch die anderen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Stormarn „entsetzt“:

Gleichstellungsbeauftragte seien „Agentinnen des Wandels“ und „fachkundige Begleiterinnen aller gesellschaftlichen Akteure und strategische Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft“. Das Ziel ihrer Tätigkeit sei es, die Gleichstellung von Frauen und Geschlechtergerechtigkeit im gesamten Handeln der Kommunalverwaltung nach innen und außen zu verankern.

Folge: Die SPD knickt ein und findet, anders als der SPD-Bürgermeister, die Stellenreduzierung auch nicht gut.

Ein FDP-Stadtrat springt dem Bürgermeister bei und meint, die vom Gesetz vorgegebenen Aufgaben seien begrenzt und könnten gut in Teilzeit wahrgenommen werden. Und auch der CDU-Fraktionsvorsitzende fürchtet ein „Spiel auf Zeit“. Denn wenige Tage später tritt ein Landesgesetz in Kraft, das Städten mit der Größe von Ahrensburg grundsätzlich eine Vollzeitstelle für die Gleichstellungsbeauftragte vorschreibt. (Ich konnte es erst nicht glauben, aber dieser Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß befunden.)

Die Anzahl der Personalstellen für eine Aufgabe in der öffentlichen Verwaltung ist eigentlich keine politische Entscheidung und auch nicht Sache des Gesetzgebers. Dafür gibt es Stellenbemessungsverfahren. Für Gleichstellungsbeauftragte scheint das nicht zu gelten.

Hinzu kommt, dass der SPD-Bürgermeister bereits vor einer Eskalation mit dem Stadtrat einknickt:

„Sollten die Stadtverordneten zu der Einschätzung gelangen, beide Aufgaben seien nur in Vollzeit zu leisten und entsprechende Stellen zur Verfügung stellen, würde ich dies selbstverständlich begrüßen.“

Es ist also wahrscheinlich, dass es bei einer Vollzeitstelle bleibt, egal wieviel Arbeit tatsächlich anfällt. Entschieden werden soll in der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2017.

Ein Lehrstück

Vor zwei Jahren warnte Hildegard Stausberg auf welt.de:

Und natürlich produzieren diese Gender-Lehrstühle im ganzen Lande „Gender-Spezialisten“ am laufenden Meter. Also Tausende von jungen Leuten, die man eigentlich für die Arbeitslosigkeit ausbildet. Es sei denn, man erfindet Anschlussverwendungen, die allerdings eindeutig in die Kategorie „künstliche Arbeitsbeschaffung“ einzuordnen sind.

Das Beispiel aus Ahrensburg zeigt, wie das in der Praxis aussieht und welcher Wind denen entgegenschlägt, die ihre Entscheidungen nach sachlichen Erwägungen treffen. Dafür muss man die geschaffenen Posten noch nicht einmal grundsätzlich in Frage stellen. Es genügt die Absicht, den Stellenumfang zu reduzieren.

 

8 Kommentare zu „Vollzeitstellen für Gleichstellungsbeauftragte“

  1. Was die vielen Gender-Spezialisten angeht, die werden schon einen Job finden. In der Femokratie, auf dem Weg dorthin sind wir schon, wird es viele Politkommisare Genderistinnen brauchen. Mal sehen wann die Vorschrift für Unternehmen kommt, Frauen Gleichstellungsbeauftragte einszustellen.

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    1. So traurig es ist: Ich halte erzwungene Gleichstellungsbeauftragte für Unternehmen für ein realistisches Szenario. Wie immer wird es einen Abwehrkampf der Wirtschaft geben. Viel wird geredet werden über immer weitere Vorschriften und verordnete Ineffizienz für die deutsche Wirtschaft. Am Ende wird ein einen Kompromiss geben und Gleichstellungsbeauftragte werden stufenweise eingeführt.

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  2. Gut analysiert und zerlegt, Siggi. Da ich gerade als Lektor über einen demnächst bei Agens und TheEuropean erscheinenden Artikel sitze, in dem es um die Verquickungen von Frauen-NGOs und anderen geht, ist dein Artikel noch mal ein geistiger Kick diesbezüglich. Leider passt er thematisch nicht ganz, sonst hätte ich den Autor versucht zu überzeugen, auf diesen hinzuweisen.

    Erschreckend finde ich in diesem Zusammenhang diese nassforsche Forderungshaltung der ‚Organisationen‘, auf die du hingewiesen hast; noch erschreckender ist allerdings das Pipi in der Hose dieser Politiker, welche allzuschnell einknicken – Himmel, dass ist doch nicht die Mafia sondern ein Haufen Gender-Verrückte, die da appellieren!

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  3. Dabei wäre die Lösung – wenn denn die Stelle nicht einfach wegfallen kann – so einfach. Entweder – aber das ist ja nicht zulässig – nach 25 Jahren Frau auch mal 25 Jahre Mann. Oder, realistischer – aber das ist ja auch nicht zulässig – halbe/halbe Mann/Frau.

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    1. Lösung wofür? Schau dir Aufgaben und Selbstbild von Gleichstellungsbeauftragten an („Agentinnen des Wandels“, „fachkundige Begleiterinnen aller gesellschaftlichen Akteure“, strategische Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft“, „Ziel ihrer Tätigkeit sei es, die Gleichstellung von Frauen und Geschlechtergerechtigkeit im gesamten Handeln der Kommunalverwaltung nach innen und außen zu verankern“). Das ist Lobbyarbeit. Was soll es bringen wenn das ein Mann macht?

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